Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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Abbildung 8

Besteuerung alkoholischer Getränke und Lebensmittel im Überblick39

Die Ungleichbehandlung zeigt sich aber auch bei der Marktregulierung – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Marktteilnehmer:

Für Spirituosen gelten einschneidende, für Bier und Wein hingegen deutlich weniger weitgehende, auf den Jugendschutz begrenzte Handels- und Werbebeschränkungen. Die Regelung in zwei verschiedenen Gesetzen führt zu Unterschieden in der Vollzugszuständigkeit: Für den Vollzug des Alkoholgesetzes ist die EAV zuständig, für den Vollzug des Lebensmittelrechts das BAG, wobei Letzeres den Vollzug an die Kantone delegiert hat.

39Die Eidgenössischen Räte haben die Vorlage zur Teilrevision des Bundesgesetzes über

die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) am 12. Juni 2009 verabschiedet. Kern der Vorlage ist die autonome Einführung des sogenannte «Cassis-de-Dijon»-

Prinzips durch die Schweiz. Dabei ist unter anderem beschossen worden, dass Naturweine aus frischen Weintrauben künftig erst ab einer Gradstärke von mehr als 18

Volumenprozent (heute mehr als 15) unter das Alkoholgesetz fallen sollen. Diese

Neuerung soll auf erste Hälfte 2010 in Kraft gesetzt werden. Die mit dieser Neuerung verbundenen Mindereinnahmen für die EAV dürften unter einer Million Franken liegen.