Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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rung abgesehen werden muss. 92 Prozent des von Alcosuisse gelieferten Ethanols sind heute teilweise oder gar nicht denaturiert. Die gesetzliche Ausnahme, also teilweise oder nicht denaturiertes Ethanol, ist somit zur Regel geworden. Vollständig denaturiert werden nur noch 8 Prozent des inländischen Ethanols.
Das Einfuhrmonopol des Bundes ist grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung, damit die Denaturierung korrekt erfolgt und das Risiko der Steuerumgehung gering gehalten werden kann. Diese Ziele lassen sich heute jedoch auch mit weniger weitgehenden Eingriffen in die Wirtschaftsfreiheit und mit geringeren unternehmerischen Risiken für den Bund erreichen.
In Europa ist die Schweiz der einzige Staat, der noch ein Importmonopol für Ethanol beansprucht. Mit gewissen Einschränkungen existiert in Deutschland noch ein rechtliches Monopol, dessen Fortführung allerdings zur Diskussion steht.52
6.2.2 Ethanolmarktstudie
Im Auftrag der EAV hat die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung KPMG die Auswirkungen eines Verzichtes auf das Einfuhrmonopol des Bundes geprüft und zu diesem Zweck im Mai/Juni 2009 insgesamt 83 Interviews mit verschiedenen in- und ausländischen Akteuren am Ethanolmarkt durchgeführt.53 Die Ergebnisse dieser Interviews flossen in die Studie «Ethanolmarkt – Aufhebung des Schweizer Alkoholmonopols» (Ethanolmarktstudie) ein.
Diese Interviews haben gezeigt, dass der Markt das Einfuhrmonopol des Bundes als überholt betrachtet und eine vollständige Marktliberalisierung befürwortet.
Im Ergebnis kommt die Studie zum Schluss, dass bei einer Liberalisierung:
- die Versorgungssicherheit gewährleistet ist;
- Grossabnehmer tiefere und Kleinabnehmer höhere Preise zu erwarten haben;
- die Endpreise nicht beeinflusst werden;
- die Gefahr eines privaten Monopols als sehr gering einzuschätzen ist.
Nennenswerte, aber auf eine Übergangsphase beschränkte Probleme könnten sich nach Einschätzung von KPMG einzig bei der Pharmaindustrie zeigen. Mit der Liberalisierung des Ethanolmarktes werden verschiedene Pharmaunternehmungen das zur Medikamentenherstellung notwendige Ethanol nicht mehr bei Alcosuisse, sondern bei einem ausländischen Lieferanten direkt beziehen. Für die Medikamente, die mit Ethanol hergestellt werden, muss im Rahmen eines Zulassungsverfahrens nachgewiesen werden, dass dieser Wirk- oder Hilfsstoff der für den jeweiligen Absatzmarkt geltenden Pharmakopöe-Monografie vollumfänglich entspricht.54 Von KPMG befragte Unternehmensvertreter gehen davon aus, dass die vor den verschiedenen Zulassungsbehörden zu erbringenden Nachweise insgesamt bis zwei Jahre in Anspruch nehmen könnten.
52 Vgl. Gutachten betreffend Alkoholmonopole in der EU 2009
53 Thomas/Harsch 2009
54 Die Qualitätsanforderungen für Ethanol, das im Rahmen von Arzneimitteln als Wirk- oder Hilfsstoff eingesetzt wird, sind namentlich in Monografien der Helvetischen und der Europäischen Pharmakopöe umschrieben, d. h. verbindlich festgelegt.