Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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gänzt die staatliche Aufsicht äusserst wirksam, wie die Erfahrungen des Bundes im Bereich der Biersteuer zeigen.

6.2 Monopol zur Einfuhr von Ethanol

Im Rahmen des Monopols zur Einfuhr von Ethanol importiert das Profitcenter der EAV, Alcosuisse, jährlich knapp 50 Millionen Liter Ethanol und verkauft es an inländische Verwender in Industrie, Gewerbe, Forschung und Gesundheitswesen. Im Jahr 2008 erwirtschaftete Alcosuisse 87 Prozent ihres Umsatzes mit 46 Grosskunden. Die restlichen 13 Prozent des Jahresumsatzes verteilten sich auf rund 950 mittlere und kleinere Abnehmer.

Grosskunden von Alcosuisse haben in der jüngeren Vergangenheit wiederholt ihr Interesse angemeldet, in eigener Regie importieren zu können. Kleinkunden haben bereits heute die Wahl, Ethanol im Inland bei Privaten zu beziehen.50

Die von Alcosuisse in Rechnung gestellten Preise richten sich nach den Vorgaben der Verordnung des EFD vom 29. Januar 1998 über die Verkaufspreise der EAV für gebrannte Wasser.51 Art. 1 der Verordnung schreibt Preise vor, die der Situation des Marktes Rechnung tragen als auch die Selbstkosten decken.

Die Verwendung von Ethanol ist steuerfrei, soweit dieser Alkohol nicht Konsumzwecken zugeführt wird.

6.2.1 Situation

Die Bedeutung des Einfuhrmonopols lässt sich hauptsächlich im Kontext mit der Denaturierungspflicht beurteilen. Die Denaturierung ist ein wichtiges Instrument, um eine Hinterziehung der Spirituosensteuer zu verhindern.

Gemäss Art. 37 des geltenden Alkoholgesetzes ist steuerlich nicht belastetes Ethanol zu denaturieren, d.h. durch Zugabe von Fremdstoffen ungeniessbar zu machen. Unterschieden wird zwischen vollständiger und teilweiser Denaturierung. Um eine vollständige Denaturierung handelt es sich, wenn dem Ethanol zwei Fremdstoffe beigemischt werden. Bei einer teilweisen Denaturierung wird lediglich ein Fremdstoff beigemischt. Grundsätzlich führen beide Denaturierungsarten dazu, dass Ethanol ungeniessbar wird. Eine teilweise Denaturierung lässt sich jedoch mit geeigneten Anlagen relativ einfach rückgängig machen und bietet damit weniger Gewähr, dass das Ethanol nicht nachträglich und in Umgehung der Spirituosensteuer Konsumzwecken zugeführt wird. Deshalb macht das Gesetz die Verwendung teilweise denaturierten Ethanols von einer Bewilligung der EAV abhängig. Gleiches gilt für die Verwendung nicht denaturierten Ethanols.

Gewähr für eine korrekte Denaturierung bietet Alcosuisse, die mit ihren Importen im Rahmen des Bundesmonopols mehr als 99 Prozent des inländischen Ethanolbedarfs abdeckt.

Differenzierte Produktionsverfahren und erhöhte Qualitätsstandards haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass immer häufiger von einer vollständigen Denaturie-

50 Die privaten inländischen Anbieter müssen den von ihnen vertriebenen Alkohol aufgrund des Einfuhrmonopols des Bundes bei Alcosuisse beziehen.

51 SR 683.21