Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 45Fedlex · Erläuternder Bericht
gesetz den Landwirten im Rahmen des Übergangsrechts drei Optionen zur Verfügung:
- sie können um die Bewilligung eines Steuerlagers ersuchen;
- sie können ihre Lagerbestände denaturieren; oder
- sie können ihre Lagerbestände versteuern.
Insgesamt bringen diese Neuerungen:
- eine Reduktion und Vereinheitlichung der steuerlichen Privilegien;
- eine Abkehr von steuerfreien Spirituosenlagern ausserhalb bewilligter Steuerlager; und
- eine erhebliche Reduktion des bisherigen Aufwandes der EAV.
7.2 Kontrollsystem
7.2.1 Situation
2007 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Aufsichtstätigkeit der EAV näher untersucht und dabei mehrere Empfehlungen zur Verbesserung der Kontrolltätigkeit abgegeben.66 Namentlich empfiehlt sie:
- eine formelle Strategie zur Kontrolle vor Ort mit entsprechenden Kontrollkonzepten;
- eine zentrale Erfassung der Kontrollergebnisse;
- den Aufbau eines Reportingsystems und die Berücksichtigung der Kontrollergebnisse in der Risikoanalyse; und
- eine Abbau- und Verzichtsplanung im Bereich der Kontrolle.
Der heutige Umfang der Kontrolltätigkeit der EAV ist das Ergebnis:
- einer detailorientierten Gesetzgebung mit fünf Konzessionen, 43 Bewilligungen sowie diversen Ausnahmeregelungen;
- eines Steuersystems mit einer Vielzahl von Steuerpflichtigen und Sonderregelungen;
- einer Vielzahl von Weisungen;
- von rund 160 verschiedenen Formularen, und
- des Anspruchs der Kontrollorgane auf eine eingehende bis lückenlose Kontrolle.
7.2.2 Neuerungen
Die Empfehlungen der EFK betreffen – mit Ausnahme des letzten Punktes – nicht die Ebene der Gesetzgebung und lassen sich deshalb unabhängig von der Totalrevision des Alkoholgesetzes umsetzen. Das Hauptaugenmerk der Totalrevision muss auf einem Aufgabenverzicht liegen.
66 Aufsichtstätigkeit der Eidgenössischen Alkoholverwaltung 2007, S. 47