Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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8.1.2.2 Zukunft Alcosuisse
Durch das Profitcenter Alcosuisse lässt die EAV jährlich knapp 50 Millionen Liter Ethanol importieren. Im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes soll auf eine Fortführung dieses Einfuhrmonopols verzichtet werden. Damit entfällt die auschliessliche Zuständigkeit des Bundes im Bereich der Ethanoleinfuhr. Aufgrund der Ethanolmarktstudie (siehe vorne, Ziff. 6.2.2) sind im Übergang zum liberalisierten Ethanolmarkt keine grundlegenden Probleme bei der Versorgung des inländischen Marktes mit Ethanol zu erwarten. Es gibt somit keinen Grund für ein anbieterseitiges Mitwirken des Bundes am Ethanolmarkt. Das EFD (EAV) wird entsprechende Verkaufsverhandlungen aufnehmen. Mit dem Verkauf von Alcosuisse wird sich der Bund zeitgleich mit der Aufhebung des Einfuhrmonopols vollständig aus dem Ethanolmarkt zurückziehen und damit ideale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Marktliberalisierung schaffen.
8.2 Optimierung der Bundesaufgaben im Bereich alkoholischer Produkte
Das im Auftrag des Bundesrates erstellte Inventar über die Aufgaben des Bundes im Bereich alkoholischer Produkte und ihre Erfüllung zeigt eine Vielzahl von staatlichen und privaten Akteuren, die mit der Erfüllung dieser Bundesaufgaben betraut sind, und lässt auf einen Optimierungsbedarf schliessen. Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte äussert in ihrem diesjährigen Bericht über die Bundesfinanzen die Erwartung, «dass die Revision des Alkoholgesetzes in der Bundesverwaltung zu einer deutlich vereinfachten und klaren Struktur führt».74 Unter Miteinbezug der betroffenen Departemente prüft das EFD derzeit Varianten einer Optimierung.
9 Besonderer Teil
9.1 Gliederung des Gesetzesentwurfes
Der Entwurf ist in 13 Kapitel gegliedert. Das erste Kapitel enthält allgemeine Bestimmungen zu Gegenstand, Grundsätze und Begriffe, das zweite Kapitel beinhaltet die Regelung der Kontrolle über Herstellung und Einfuhr von und den Handel mit Spirituosen und Ethanol, das dritte Kapitel die Besteuerung. In den Kapiteln 4 und 5 werden die Wissensvermittlung sowie die Gebühren geregelt. Das sechste Kapitel befasst sich mit der Verteilung und Verwendung des Reinertrages. Die Kapitel 7-12 enthalten Bestimmungen über die Amtshilfe, den Datenschutz, die Rechtsmittel, die Strafbestimmungen, die Verwaltungssanktionen sowie die Schuldbetreibung. Kapitel 13 enthält die Schlussbestimmungen.
74 Bericht der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 2009, S. 27, publiziert unter: http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/berichtedelegationen/berichte-der-finanzdelegation/Documents/bericht-findel-2009-d.pdf (Stand 20. April 2010).