Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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Gemäss der KPMG-Studie ist weder eine Verschlechterung der Ethanolqualität noch die Gefährdung der Versorgungssicherheit zu befürchten. Ferner ist gemäss KMPG-Studie zu erwarten, dass die Ethanolbezüger auch weiterhin in den Genuss kurzer Lieferfristen kommen werden.
Es ist davon auszugehen, dass die volkswirtschaftlichen Effekte einer Marktliberalisierung insgesamt positiver Natur sind, zumal damit auch neue Geschäftsfelder eröffnet werden: Im Gegensatz zur EU erhebt die Schweiz vergleichsweise tiefe Einfuhrzölle für Ethanol. Ethanol kann somit zu günstigen Konditionen in die Schweiz importiert und – dank Freihandelsabkommen – zollfrei von der Schweiz in die EU exportiert werden. Damit könnte ein liberalisierter Ethanolmarkt für Drittländer eine interessante Plattform für die Belieferung des europäischen Marktes mit Ethanol werden.
Im Bereich der Spirituosen gibt es zahlreiche Entlastungen administrativer Art. Die Ablösung der Konzessionspflicht durch die Pflicht zum Eintrag in ein öffentliches Register, der Verzicht auf die Mehrzahl der auf der Alkoholordnung basierenden, 43 Bewilligungen sowie die Reduktion der Steuerpflichtigen von ca. 48 000 auf ca. 3000 werden den heute unnötig hohen administrativen Aufwand für die Importeure, Hersteller und Händler von Spirituosen senken. Eine genaue Abschätzung dieser Massnahmen ist schwierig, wir gehen aber von bedeutenden Effekten aus. Dies gilt sinngemäss auch für die Kontroll- und Durchsetzungskosten der EAV: Hier sind substanzielle Einsparungen zu erwarten.
Die Konzessionspflicht im Allgemeinen sowie die Bedürfnisklausel im Speziellen (Art. 5 Abs. 1 AlkG) machten im Rahmen gemäss geltender Alkoholordnung angestrebten Produktionsverknappung Sinn. Heute sind sie überholt und behindern den Wettbewerb grundlos. Die Abschaffung dieser Bestimmungen im Rahmen der Totalrevision ist daher ordnungspolitisch zu begrüssen und wird die Wettbewerbsintensität erhöhen. In welchem Masse sich dies in einer erhöhten Produktevielfalt oder niedrigeren Preisen niederschlägt, können wir aber zu diesem Zeitpunkt nicht beurteilen.
Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes werden diverse steuerliche Privilegien abgelöst, die allein der Landwirtschaft zugute kommen und als Landwirtschaftssubventionen zu verstehen sind. Ihre Abschaffung ist aus ordnungspolitischer Sicht zu begrüssen.
11 Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Legislaturplanung 2007-2011 (BBl 2008 820) als weiteres Geschäft angekündigt.