Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 45 Seiten

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Seit dem 1. Februar 2010 untersteht die Werbung für alkoholische Getränke in Radio und Fernsehen neuen Bestimmungen, die unterschiedliche Regelungen für Spirituosen bzw. für Bier und Wein vorsehen. Eine Gleichschaltung der Werbung für alkoholische Produkte in den übrigen Bereichen macht vor diesem Hintergrund keinen Sinn. Die Werbung für alkoholische Getränke soll unabhängig vom jeweiligen Werbeträger unterschiedlich – d.h. für Spirituosen strenger bzw. für Bier und Wein weniger streng – geregelt werden. Auch hier soll den Kantonen die Kompetenz zu weitergehenden Regelungen zustehen, jedoch begrenzt auf örtliche Beschränkungen.

Ausrichtung auf den neuen Verfassungsauftrag

Nach alter Bundesverfassung war der Bund verpflichtet, den Konsum, die Herstellung und die Einfuhr von Spirituosen generell zu reduzieren. Heute beschränkt sich der verfassungsmässige Auftrag darauf, den gesundheitsschädigenden Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung zu tragen.22 Mit dem neuen Alkoholgesetz soll deshalb der problematische Alkoholkonsum bekämpft werden, ohne den verantwortungsvollen Konsum unnötig zu erschweren oder zu verteuern.23

Ergänzende Massnahmen für neue Problemfelder

Zusätzlich zur Aktualisierung des geltenden Rechts sieht der Bundesrat in vier Bereichen Bedarf nach ergänzenden Bestimmungen: Alkoholexzesse an Wochenenden gefährden nicht nur die Gesundheit der Konsumierenden, sondern belasten die Gesundheitskosten und sorgen mit ihren Begleiterscheinungen wie Lärm, Abfall und Gewalt zunehmend für Unmut in der Bevölkerung. Die Verleitung zum Alkoholkonsum soll namentlich an Wochenenden begrenzt werden.

Erhebungen haben gezeigt, dass das Abgabealter 16/18 umgangen bzw. nur ungenügend befolgt werden. Der Bundesrat sieht deshalb Massnahmen vor, die diesem Umstand Einhalt gebieten sollen.

Alkoholische Getränke sind zu immer tieferen Preisen erhältlich. Massnahmen, die sich gezielt gegen Billigstpreisangebote richten, sind namentlich mit Blick auf den Jugendschutz angezeigt. Der Bundesrat schlägt vor, die derzeit nur für Spirituosen geltende Pflicht kostendeckender Preise auf alle alkoholischen Getränke auszudehnen.

Ein weiteres Problemfeld, in dem ergänzende Massnahmen angezeigt wären, stellen die organisierten Massenbesäufnisse im öffentlichen Raum dar. Dem Bund fehlt jedoch die verfassungsrechtliche Grundlage, in eigener Kompetenz eine Regelung zu schaffen, die effektive Lösungen zulässt.

22 Vgl. Art. 105 BV

23 Von «problematischem Alkoholkonsum» wird nach internationalen Standards gesprochen, wenn durch das Konsumieren von Alkohol die eigene Gesundheit oder diejenige anderer Personen erheblich gefährdet wird und entsprechende Schäden in Kauf genommen oder verursacht werden. Als problematisch gilt auch der Alkoholkonsum von Personen, die – wie Kinder oder kranke Menschen – grundsätzlich auf Alkohol verzichten sollten. Siehe NPA 2008-2012, S. 7, publiziert unter www.bag.admin.ch/themen/ drogen/00039/00596/index.html?lang=de (Stand 6.11.2009).