Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 45 Seiten
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Schweizer Markt in 26 kantonale Märkte, was eine gesamtschweizerische Werbekampagne ebenso erschweren kann wie deren Kontrolle durch den Staat.
Noch komplexer erscheint die Situation beim Handel mit alkoholischen Getränken. Handelbestimmungen finden sich einerseits auf eidgenössischer Ebene – d.h. konkret vor allem im Alkoholgesetz – und anderseits auf kantonaler Ebene. Für den Vollzug dieser Bestimmungen zuständig sind die Kantone. Gesamtschweizerisch tätige Gastro- und Handelsunternehmungen sind demnach im Bereich der alkoholischen Getränke mit 26 kantonalen und 2 eidgenössischen Marktregulierungen konfrontiert.
2.1.5 Studien zum Alkoholkonsumverhalten junger Menschen
Im Auftrag der EAV hat das LINK-Institut in Lausanne im Jahr 2009 eine Studie14 über das aktuelle Konsumverhalten junger Menschen durchgeführt. Insgesamt wurden 2000 Personen im Alter von 16 bis 34 Jahren befragt.
Die Studie weist vier Getränkekategorien aus: Spirituosen, Bier und Wein sowie weitere alkoholische Getränke (Alcopops, Aperitife, Liköre, etc.). Auf die ersten drei Kategorien entfallen 95 Prozent des Alkoholkonsums, auf die vierte Kategorie 5 Prozent. Wohl ist der Spirituosenkonsum namentlich bei 16- bis 19-jährigen nach wie vor hoch, auch in Form selbstgefertigter Mischgetränke. Mengenmässig beläuft sich der Konsumanteil von Bier und Wein indes auf 86 Prozent. Grundsätzlich würde diese Konsumverteilung einheitliche, für alle alkoholischen Getränke gleichermassen geltende Regeln nahelegen. Die letzte Gesundheitsbefragung Schweiz (Mai 2009) zeigt indes, dass junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren vergleichsweise mehr Spirituosen konsumieren als andere Alterskategorien.15
Die altersabhängigen Abgabeverbote 16/18 werden sowohl im Handel wie auch im Gastgewerbe nicht genügend befolgt. Dies ergibt sich ebenfalls aus der oben erwähnten LINK-Studie. Eine eingehende Kontrolle ist deshalb nach wie vor angezeigt.
Mehr als zwei Drittel der befragten 18- bis 20-jährigen gaben im Rahmen der LINK-Studie an, von Jugendlichen unter 16 bzw. unter 18 Jahren zum stellvertretenden Kauf alkoholischer Getränke angehalten worden zu sein. Die Hälfte der Gefragten kam der Bitte der Jugendlichen nach und gab ihnen die gekauften alkoholischen Getränke weiter. Eine geeignete Einschränkung dieser offensichtlich verbreiteten Umgehung des altersabhängigen Abgabeverbots ausserhalb des gewerblichen Verkehrs drängt sich auf.
Der Bundesrat hat am 22. April 2009 den Auftrag erteilt, geeignete Massnahmen gegen Billigstpreisangebote von alkoholischen Getränken zu prüfen. Die LINK-Studie belegt, dass die Kaufkraft der 16- bis 34-jährigen sehr hoch ist und dass deren Ausgaben für alkoholische Getränke entsprechend bedeutend sind. Um das Konsumverhalten dieser Bevölkerungsgruppe erkennbar beeinflussen zu können, müsste in der Schweiz der Kaufpreis für alkoholische Getränke im Durchschnitt verdoppelt werden. Die Ergebnisse der LINK-Studie stehen allerdings in einem Spannungsverhältnis zu andern Studien. So belegt beispielsweise eine Studie der Universität Sheffield, dass eine Preiserhöhung um 10 Prozent eine Konsumreduktion von 3,5 bis
14 LINK-Studie 2009
15 Notari/Delgrande/Maffli (SFA) 2009