Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 45 Seiten
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5.2 Neuerung
Die Eidgenössischen Räte haben Mitte 2009 das Media-Abkommen gutgeheissen.28 Im September 2009 reduzierten sie den Anwendungsbereich des in Radio und Fernsehen zu beachtenden Alkohol-Werbeverbots: Spirituosen dürfen in Radio und Fernsehen weiterhin nicht beworben werden, während Bier- und Weinwerbung seit dem 1. Februar 2010 erlaubt ist. Der Bundesrat nimmt diesen Entscheid auf und schlägt für Spirituosen bzw. für Bier und Wein je unterschiedliche Werbebestimmungen vor. Die Werbebestimmungen für Spirituosen orientieren sich am Alkoholgesetz, die Werbebestimmungen für Bier und Wein am Lebensmittelrecht.
Abbildung 2
Werbung für Spirituosen bzw. für Bier und Wein im Überblick
Unverändert bleibt den Kantonen die Möglichkeit, über die vom Bund gelegten Minimalstandards der örtlichen Werbebestimmungen hinauszugehen und weitergehende Beschränkungen vorzusehen.
28 http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20070074 (Stand 4.6.2010).