Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 45 Seiten

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erlaubt ist, erachtet der Bundesrat nicht als zielführend und verzichtet deshalb auf die Schaffung einer bundesrechtlichen Grundlage für örtlich und zeitlich beschränkte, alkoholfreie Zonen. Die Kompetenz zum Erlass entsprechender Bestimmungen liegt bei den Kantonen.

7 Besonderer Teil

7.1 Gliederung des Gesetzesentwurfes

Der Entwurf ist in elf Kapitel gegliedert. Das erste Kapitel enthält allgemeine Bestimmungen zu Zweck und Begriffe, das zweite Kapitel regelt die Werbung und Abgabe an die Konsumenten und Konsumentinnen, das dritte Kapitel weitere Massnahmen zur Einschränkung des problematischen Alkoholkonsums und das vierte Kapitel das Kompetenzzentrum. Die Kapitel 5-10 enthalten Bestimmungen über die Geldforderungen, die Amtshilfe, den Datenschutz, die Rechtsmittel, die Strafbestimmungen sowie die Schuldbetreibung. Kapitel 11 enthält die Schlussbestimmungen.

7.2 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

7.2.1 1. Kapitel: Zweck und Begriffe

Art. 1 Zweck

Alkoholpolitik geschieht im Dreiklang der verfassungsrechtlich verankerten Werte der persönlichen Freiheit, der Wirtschaftsfreiheit und des Schutzes der Gesundheit. Wirkungsvoll ist die Alkoholpolitik nur, wenn es ihr gelingt, die in einem latenten Spannungsverhältnis zueinander stehenden Grundwerte in ein Gleichgewicht zu bringen, und ihre Träger zu einem verantwortungsbewussten Umgang damit anzuhalten.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit alkoholischen Getränken beginnt zunächst bei jedem Einzelnen. Er ist im Rahmen seiner persönlichen Freiheit verantwortlich für sein Tun.

Staatliche Leitplanken sollen den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und damit den Schutz der Gesundheit fördern. Das Alkoholgesetz belegt den Einzelhandel mit verschiedenen Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit und ermahnt ihn zu einer verantwortungsvollen Ausübung seiner Tätigkeit. Mit seiner Ausrichtung auf den Markt ergänzt dieses neue Gesetz die Präventionsmassnahmen, die der Bund im Rahmen des nationalen Programms Alkohol (NPA) vorsieht, und rundet die alkoholpolitischen Massnahmen des Bundes zum wirkungsvollen Schutz der Gesundheit ab.

Der Zweckartikel nennt im Sinne einer programmatischen Richtlinie für die Anwendung des Gesetzes dessen Ziele.

Das geltende Gesetz ist in erster Linie darauf ausgerichtet, den Konsum von Spirituosen generell zu senken, dies vor allem durch Produktionsverknappung und Einschränkung der Erhältlichkeit. Im Gegensatz dazu ist der Entwurf insbesondere auf den problematischen Alkoholkonsum sowie die Verringerung der negativen Aus-