Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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Demgegenüber ist es für die Mehrzahl der Vertreter der Gastrobranche nicht nachvollziehbar, dass parallel zu den im Spirituosensteuergesetz vorgesehenen Liberalisierungsmassnahmen der Handel und die Werbung stärker reguliert werden sollen.
Nach Auffassung der CVP (P1) werden mit dem vorgeschlagenen Gesetz nicht die eigentlichen «Sünder», sondern die gesamte Bevölkerung bestraft. Ähnlich argumentieren AWMP (W3) und SAV (W6), die unspezifische, die gesamte Bevölkerung betreffende Massnahmen zur Lösung spezifischer Probleme entschieden ablehnen. IG Klein- und Mittelbrauereien (WO14) sieht für die breite Bevölkerung keine gesundheitliche Gefahr durch den Konsum von Wein und Bier.
Centre Patronal (WO3) sieht im neuen Alkoholgesetz einen unverhältnismässigen Eingriff in Handel und Gewerbe.
IG Freiheit (WO8) wehrt sich gegen weitere Eingriffe in Markt und Wirtschaftsfreiheit; zudem sieht sie weitere administrative Belastungen auf die Unternehmungen zukommen. grundrechte.ch (WO6) lehnt übermässige Beschränkungen des Gastgewerbes ebenso ab wie unverhältnismässig hohe Bussen. Für IG Klein- und Mittelbrauereien (WO14) zieht das Gesetz eine weitere Benachteiligung der einheimischen Kleinbrauereien nach sich, was inakzeptabel sei.
economiesuisse (W2) verlangt, im Rahmen der Gesetzgebung dem rückläufigen Konsumverhalten Rechnung zu tragen, was umso mehr zu beachten sei, als in der gleichen Zeit die Verfügbarkeit des Alkohols deutlich zugenommen habe und die Preise gesunken seien. Geteilt wird diese Haltung vom Kanton Schwyz (K10), von AWMP (W3), SGV (W4) und SAV (W6). Ähnlich argumentiert Brenzer Kirsch (W10). Auch ASCO (B2), Gilde (B3), HAN-DELSCHWEIZ (B6), SOV (B10), VSG (B14), SBV (B15), hotelleriesuisse (B19), SBKV (B27), kantonale Vertreter der Landwirtschaft (LBV, BOV, BVBB, BVSZ, ZBB, ZBV, AZO) sowie Vertreter der Gastro- und der Weinbranche (SWBV, SVSW, IVN, GOV) kritisieren, dass der rückgängige Alkoholkonsum der letzten Jahre nicht berücksichtigt werden. VSG (B14) und SBV (B15) beurteilen den Gesetzesentwurf deshalb als «obsolet».
Für economiesuisse (W2) geht von einem Gesetz, das sich auf Public-Health-Aspekte beschränkt, die Gefahr einer Überregulierung aus. HANDELSCHWEIZ (B6) erkennt im neuen Alkoholgesetz eine Überregulierung und spricht sich gegen die Totalrevision aus.
Die FDP (P3) erachtet die vorgeschlagenen Eingriffe in den Alkoholmarkt weder als vertretbar noch geeignet, den übermässigen Alkoholmissbrauch und seine volkswirtschaftliche und sozialen Kosten zu beschränken. Den nationalen Ruf nach Gesetzen gegen Exzesse Einzelner verurteilt die FDP (P3) als unverhältnismässigen Bürokratieausbau.
CHOCOSUISSE (B34) betont, dass Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit verhältnismässig sein und sich auf Massnahmen gegen den übermässigen Alkoholkonsum richten müssten. hotelleriesuisse (B19) fordert wegen weitgehenden und wenig zielführenden Eingriffen in den Alkoholmarkt eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs.
SPIRITSUISSE (B7), EV (B11), VSG (B14), SBV (B15), Swiss Retail (B18), hotelleriesuisse (B19), SBKV (B27) sowie die Vertreter der Gastro- und der Weinbranche (SWBV, SVSW, IVN, GOV) verlangen, dass sich das Gesetz auf konkrete Probleme konzentrieren soll, wozu namentlich der exzessive Alkoholkonsum Jugendlicher oder die Alkoholsucht gehöre. Mit Blick auf diese Problemfelder ist der Entwurf nach Ansicht von VSG (B14), SBV (B15), SKBV (B27) und den Vertretern der Gastrobranche weder erforderlich noch geeignet und verhältnismässig. Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch SPIRITSUISSE (B7).
Der SBV (W5) lehnt Massnahmen ab, die die Wirtschafts- und die Konsumfreiheit unverhältnismässig einschränken. Ebenso wehrt er sich gegen Wettbewerbsverzerrungen unter dem