Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 29Fedlex · Ergebnisbericht

Verantwortung wahrnehmen müsse. Der Entwurf fokussiert für CRIAD (PO24) zu stark die individuelle Verantwortung und vernachlässigt dadurch notwendige strukturelle Massnahmen, insbesondere bei der Preisregulierung. Auch für FVA (PO25) wird der kollektiven Verantwortung nur ungenügend Rechnung getragen.

4.2.5 Regulierungsintensität

RADIX (PO2), Sucht Info Schweiz (PO4), NAS (PO5), Public Health (PO12), DOJ (PO21), FSKZ (PO22), CRIAD (PO24), Krebsliga (PO27), GREA (PO31), FS (PO33), Ticino Addiction (PO34), FSP (PO35), KKBS (PO37), Pro Juventute (PO40), VfS (PO41) stellen fest, dass etliche, hinsichtlich Wirksamkeit anerkannte Massnahmen im Gesetzesentwurf fehlen. So wünscht beispielsweise KKBS (PO37) vor allem griffige Massnahmen gegen Billigalkohol und verweist auf Artikel 3c (Meldebefugnis) des Betäubungsmittelgesetzes6. Auch nach Meinung von Fondation O2 (PO17) sind Massnahmen gegen tiefe Preise sowie gegen Alkoholwerbung vorzusehen. Für IOGT (PO30) fehlen Bestimmungen zum Schutz vor alkoholbedingter Gewalt. Dieser Meinung schliessen sich KiM (PO29), ISPMZ (PO11), StiftungStillen (PO23) und Juvente (PO36) an und weisen auf die schwierige Situation von Kindern und Jugendlichen in alkoholbelastenden Familien hin.

Gemäss den Kantonen Freiburg (K4) und St. Gallen (K25) sowie Hausärzten Schweiz (B5) wird vor allem die Wirksamkeit struktureller Massnahmen zu wenig berücksichtigt. Strukturelle Massnahmen durch den Bund erachtet die EVP (P4) als sinnvolle Ergänzung der Prävention in Schulen und Jugendarbeit.

Der Städteverband (D1) kritisiert unter anderem den Verzicht auf verschiedene Präventionsmassnahmen struktureller Natur. Zudem überzeuge die für den Verzicht auf örtlich und zeitlich beschränkte Alkoholverbote massgebliche Begründung nicht, wonach dem Bund die entsprechende Regelungskompetenz fehle. Die Stadt Zürich (SG5) bemängelt, die beabsichtigte Verschärfung der Regulierung des Alkoholmarktes gehe zu wenig weit. Zudem würden konkrete Massnahmen gegen Billigstpreise fehlen.

Die EVP (P4) sieht im Alkohol die Problemsubstanz Nr. 1; sie setzt sich deshalb für eine wirksame und griffige Alkoholgesetzgebung ein. Die Kantone Genf (K5) und Aargau (K14) betonen die Notwendigkeit wirksamer Massnahmen für einen nachhaltigen Schutz. Die SP (P6) erkennt – unterstützt von den Grünen (P5) – einige Verbesserungen des Status quo, wertet diese aber im Kampf gegen übermässigen Alkoholkonsum noch als ungenügend.

SPIRITSUISSE (B7) stimmt zwar den mit dem neuen Alkoholgesetz verfolgten Zielsetzungen zu, stellt jedoch fest, dass diese Ziele mit den ergriffenen Massnahmen kaum erreichbar seien und somit nur Scheinlösungen bieten würden. Positiv erwähnt SPIRITSUISSE (B7) die Berücksichtigung wirtschaftlicher Prozesse. Zusammen mit hotelleriesuisse (B19) setzt sie sich für eine klare Abgrenzung gegenüber dem Präventionsgesetz ein und verlangt, dass für alkoholhaltige Getränke zu beachtende Handels- und Werbebeschränkungen ausschliesslich im Alkoholgesetz verankert werden dürfen.

Für EKAL (KA1) birgt die Liberalisierung das Risiko neuer Probleme im Bereich Alkohol,

weshalb ein zukunftsgerichtetes Gesetz sowie Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nötig seien.

6 Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG), SR 812.121