Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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SAJV (PO19) plädiert für eine wirksame Suchtpolitik, die den Jugendlichen einen verantwortlichen Umgang mit Alkohol zu erlernen ermöglicht. Hierzu bedürfe es genügend Mittel für die Umsetzung und die Evaluation entsprechender Massnahmen. Alkoholpolitik muss nach Ansicht des DOJ (PO21) als umfassende Querschnittsaufgabe verstanden werden, welche auch im Dialog mit Jugendorganisationen zu erfüllen sei.

Fünf Kantone (Genf, Luzern, Aargau, Thurgau, Wallis) sowie FSP (PO35) wünschen sich mehr Massnahmen zum Schutz der Jugend, so insbesondere Massnahmen gegen eine Verleitung zum Alkoholkonsum. KKBS (PO37) plädiert für Bestimmungen im Zeichen des Jugendschutzes, die der Früherkennung bzw. Frühintervention und damit der Schadensminderung dienen.

Der Kanton Graubünden (K9) erkennt den exzessiven Alkoholkonsum Jugendlicher als Hauptproblem und verlangt eine entsprechende Fokussierung. Er lehnt zwar den Gesetzesentwurf nicht ab, kritisiert aber die «Regulierungswut im Einzelhandel». Ähnlich argumentieren auch IG DHS (B21) und Coop (EU4) und plädieren für den Schutz der Jugend.

Der Kanton Obwalden (K20) und Centre Patronal (WO3) bezweifeln, dass Jugendliche und junge Erwachsene mit einer verschärften Gesetzgebung vor Alkoholmissbrauch geschützt werden können: Neben einer stärkeren Prävention wäre es wichtig, dass die Eltern ihre Verantwortung wieder übernehmen und erzieherisch durchgreifen. Für den SBV (B15) ist im Hinblick auf einen wirkungsvollen Jugendschutz neben einer konsequenten Durchsetzung bestehenden Rechts auch ein verstärktes Engagement der Eltern, der Schule sowie des persönlichen Umfelds erforderlich.

Für Pro Juventute (PO40) folgt der Gesetzesentwurf einem überholten Verständnis von Prävention und Jugendschutz. Die Jugendlichen seien nicht als «Risikogruppe per se» zu verstehen. Auch DOJ (PO21) betont, dass problematischer Alkoholkonsum in allen Altersgruppen existiere und damit der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft sei. REPER (PO39) fordert deshalb Massnahmen, welche die Gesamtheit der Probleme im Zusammenhang mit Alkohol anvisieren und nicht nur den Jugendschutz.

Suchtprävention Zürich (PO18), FSKZ (PO22) und FSP (PO35) äussern sich erstaunt, dass der Alkoholmissbrauch im Alter vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung unberücksichtigt bleibt, auch wenn der Jugendschutz speziell zu betonen sei.

4.2.4 Individuelle versus kollektive Verantwortung

Die FDP (P3) sieht im Umstand, dass jedes Problem mittels Gesetze gelöst werden soll, den Grund für eine verminderte Eigenverantwortung sowie für eine Redimensionierung der Freiräume all jener, die keine Probleme machen.

Nach Meinung von SVP (P2), SOV (B10), SBKV (B27) sowie kantonaler Vertreter der Landwirtschaft (LBV, BOV, BVBB, BVSZ, ZBB, ZBV, AZO) liegt der «schädliche» Alkoholkonsum im Bereich der Eigenverantwortung. Ähnlich argumentiert Brenzer Kirsch (WO10), der den schädlichen Alkoholkonsum als ein Gesellschaftsproblem bezeichnet. EKKJ (KA2) stellt fest, dass der Zusammenhang zwischen gesundheits- und gesellschaftspolitischen Zusammenhänge zu wenig in den Entwurf eingeflossen ist.

Auch SW (B13), VSG (B14), SBV (B15), Swiss Retail (B18), SDV (B22) und ASW (B25) plädieren für eine Stärkung der Eigenverantwortung. Für Swiss Retail (B18) hat der Staat deshalb die Konsumierenden statt nur die Anbieter alkoholischer Getränke zu fokussieren.

Nach Ansicht von Sucht Info Schweiz (PO4) und Krebsliga (PO27) werden verschiedene gesellschaftliche Akteure zu wenig zur Verantwortung gezogen. NAS (PO5), DOJ (PO21), GREA (PO31), FS (PO33) und Ticino Addiction (PO34) erinnern daran, dass der Markt seine