Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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Demgegenüber würden fünf Kantone (Solothurn, Graubünden, Nidwalden, Wallis,

St. Gallen), die Stadt Kloten (SG1), HANDELSCHWEIZ (B6), SPIRITSUISSE (B7), SOV (B10), AWS (B12), VELEDES (B16), IG DHS (B21), SSV (B23) sowie kantonale Vertreter der Landwirtschaft (BOV, BVBB), Swiss Olympic (WO2), Centre Patronal (WO3) und Coop (EU4) eine einheitliche Ausrichtung auf den Jugendschutz befürworten. Eine Beschränkung auf den Jugendschutz reicht allerdings nach Meinung von CRIAD (PO24) im Kampf gegen den schädlichen Alkoholkonsum nicht aus.

4.3.2 Von Vernehmlassern verlangte, zusätzliche Massnahmen

Der Kanton Basel-Stadt (K12), SAPPM (PO1), Fondation O2 (PO17), StiftungStillen (PO23) und CRIAD (PO24) fordern ein generelles Werbe- und Sponsoringverbot für alkoholische Getränke. Soweit dieser Forderung nicht nachgekommen werde, wünscht der Kanton Basel-Stadt (K12) explizite Werbebestimmungen für Mobiltelefonie und Internet, was auch von Pro Familia (PO6) verlangt wird. Auch der Kanton Tessin (K26) und FVA (PO25) verlangen ein Werbeverbot in elektronischen Medien. bfu (WO12) setzt sich für gesetzliche Grundlagen ein, die allfällige, gesundheitspolitisch erforderliche Massnahmen hinsichtlich Werbung und Handel im Internet ermöglichen.

Ein generelles Werbeverbot für alkoholische Getränke wäre auch für Krebsliga (PO27) und SHV (PO32) wünschenswert. Der Kanton Jura (K17) bedauert, dass die alkoholischen Getränke überhaupt noch beworben werden dürfen.

Während FMH (B20) eine Einschränkung der Werbemöglichkeiten für alle alkoholischen Getränke verlangt, setzten sich die Kantone Zug (K8) und Wallis (K24) für stärkere Restriktionen im Bereich Werbung und Sponsoring ein.

Nach Meinung von drei Kantonen (Zug, Basel-Landschaft, Glarus) sowie Grüne (P5), Hausärzte Schweiz (B5), infodrog (PO3), Blauem Kreuz (PO9), Public Health (PO12), ISPZM (PO11), Suchtprävention Zürich (PO18), Krebsliga (PO27), FSP (PO35), VBGF (PO38) , bfu (WO12) und EKAL (KA1) sollen die für alkoholische Getränke geltenden Werbebeschränkungen auch auf alkoholfreie Getränke mit gleichem Erscheinungsbildung oder Produktenamen angewendet werden. Gemäss EVP (P4) sollen die für alkoholische Getränke geltenden Werbebeschränkungen auf alkoholfreies Bier angewendet werden. Der Städteverband (D1) setzt sich zudem für Anpreisungsbeschränkungen analog Art. 11 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 20057 (LGV;) ein.

Die SP (P6) verlangt – unterstützt vom Kanton Aargau (K14) sowie vom Städteverband (D1)

– ein generelles Werbeverbot auf Plakaten für Spirituosen, Blaues Kreuz (PO9) für alle alkoholischen Getränke. EKKJ (KA2) wünscht ein generelles Werbeverbot für alkoholische Getränke auf öffentlichem Grund.

SKS (WO9), FRC (WO15) und EKKJ (KA2) fordern ein Werbeverbot für Spirituosen an Grossveranstaltungen sowie eine Ausdehnung des Werbeverbots auf Orte und Veranstaltungen, wo sich «im Normalfall auch» Jugendliche aufhalten resp. von diesen besucht werden.

EKKJ (KA2) wünscht zudem ein Werbeverbot auf Sportplätzen sowie an Sport- und Grossveranstaltungen.

7 SR 817.02