Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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Uhr setzen sich NAS (PO5), Blaues Kreuz (PO9), Croix-bleue romande (PO13), AGS
(PO14), DOJ (PO21), GREA (PO31), FS (PO33) sowie Ticino Addiction (PO34) und FEGPA (PO10) ein, während fondationdépendences (PO15), LVT (PO16) sowie FNA (PO26) ein Verkaufsverbot von 22 bis 6 Uhr fordern. Juvente (PO36) spricht sich für ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot im Detailhandel aus und die Gemeinde Kriens (SG2) für eine generell reduzierte Erhältlichkeit alkoholischer Getränke.
Für zeitlich und örtlich begrenzte Alkoholverbote – u.a. bei Veranstaltungen mit Risiken alkoholbedingter Gewalt oder im Umfeld von Grossanlässen – setzen sich acht Kantone (Genf, Luzern, Zug, Uri, Basel-Landschaft, Aargau, Thurgau, Tessin) und die Stadt Kloten (SG1) ein. Gleiches wünschen Grüne (P5), Hausärzte Schweiz (B5), RADIX (PO2), infodrog (PO3), Sucht Info Schweiz (PO4) ISPMZ (PO11), Public Health (PO12), AGS (PO14), Suchtprävention Zürich (PO18), FSKZ (PO22), Krebsliga (PO27), KiM (PO29), IOGT (PO30), FSP
(PO35), Juvente (PO36), KKBS (PO37), VBGF (PO38), VfS (PO41), bfu (WO12) und EKAL (KA1). Auch die GDK (K2) kann sich ein solches Verbot vorstellen. Gemäss Städteverband (D1) sprechen sich die Städte für zeitlich und örtlich beschränkte Alkoholverbote aus. Er setzt sich für eine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung ein. Der Kanton Glarus (K16) sowie die Stadt Zürich (SG5) bedauern das Fehlen einer solchen Regelung.
Während IOGT (PO30) einen neuen Artikel vorschlägt, erachten ISPMZ (PO11) und VBGF (PO38) die Musterbestimmung des Bundesrats als zweckdienlichen Vorschlag. ISPMZ (PO11), FSP (PO35) und VBGF (PO38) beurteilen den Bund als zuständig für die Regelung von Verkaufs- resp. Abgabeverboten und erachten ein entsprechendes Verbot als sinnvoll. EKKJ (KA2) fragt sich, ob auch das Mitführen alkoholischer Getränke zu untersagen wäre.
SKBS (SG3) unterstreicht ihre Forderung nach zeitlichen Beschränkungen des Verkaufs und örtlichen Verkaufsbeschränkungen bei bekannten Problemveranstaltungen.
Der Kanton Freiburg (K4), Sucht Info Schweiz (PO4) und FVA (PO25) verlangen die Einführung einer «heure blanche», welche ein Alkoholausschankverbot in der Gastronomie bzw. Discos, Bar oder Nachtklubs – zum Beispiel ab 4 Uhr morgens – beinhaltet.
FMH (B20), NAS (PO5), Blaues Kreuz (PO9), AGS (PO14), DOJ (PO21), GREA (PO31), FS (PO33) und Ticino Addiction (PO34) setzen sich für Massnahmen zur quantitativen Beschränkung von Verkaufsstellen für Alkoholika ein. Unter anderem wird die Einführung oder Prüfung von «Liquor Shops» oder einer Bedürfnisklausel empfohlen.
Die EVP (P4) will die Kantone angehalten wissen, die folgenden Arten von Verkauf nicht oder nur restriktive zu bewilligen: Alkoholverkauf «über die Gasse» an Festtagen, Alkoholverkauf an Schulfesten und auf Skipisten sowie Alkoholverkauf von Verkaufsstellen und Gastronomiebetrieben, die dafür bekannt seien, Alkoholmissbrauch zu fördern. Das Blaue Kreuz (PO9) verlangt für diese Verkäufe die Prüfung von Zulassungsbestimmungen im Sinne einer Bedürfnisklausel.
4.4.2.3 Diverse ergänzende Forderungen
Pro Familia (PO6) und Croix-bleue romande (PO13) setzen sich für ein Verbot alkoholfreier Getränken ein, die ein ähnliches Erscheinungsbild und / oder einen ähnlichen Namen haben wie alkoholhaltige Getränke. Auch für EKAL (KA1) wäre ein Verbot solcher Getränke angebracht.
SGAP (PO20) wünscht auf Etiketten alkoholischer Getränke eine Warnung betreffend Genuss von Alkohol durch Schwangere und den Hinweis auf die im Getränk enthaltenen Einheiten Alkohol sowie eine Empfehlung, wie viele Einheiten ohne Gefahr für die Gesundheit konsumiert werden können.