Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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Nach Meinung der Kantone Solothurn (K1) und Zug (K8), der Grünen (P5), Hausärzte (B5), FMH (B20), NAS (PO5), FEGPA (PO10), ISPMZ (PO11), AGS (PO14), fondationdépendences (PO15), Suchtprävention Zürich (PO18), DOJ (PO21), FSKZ (PO22), FNA (PO26),

Krebsliga (PO27), GREA (PO31), FS (PO33), Ticino Addiction (PO34), VBGF (PO38) und REPER (PO39) wäre der Erlös einer Lenkungsabgabe vollständig und zweckgebunden an die Kantone auszurichten, welche die Gelder für die Prävention und für die sozialen Kosten einsetzen, die durch den problematischen Alkoholkonsum verursacht werden.

Pro Juventute (PO40) verlangt, dass ein bestimmter Teil dieser Gelder auch für Massnahmen im Jugendbereich eingesetzt würden. Blaues Kreuz (PO9) beantragt, den Erlös einer Lenkungsabgabe zugunsten von unter Artikel 13 neu definierten Trägerschaften zu verwenden.

Für den Kanton St. Gallen (K 25) wäre eine Lenkungsabgabe erst zu prüfen, wenn sich die vorgeschlagenen Massnahmen als nicht hinreichend erweisen sollten.

Damit alkoholische Getränke auch für einkommensschwächere Personen erschwinglich bleiben, setzt sich Pro Juventute (PO40) für eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Lenkungsabgabe ein.

Zwei Kantone (Schwyz und Basel-Stadt) wünschen die Einführung von Mindestpreisen und werden dabei von der GDK (K2), AZO (KB25) und Fondation O2 (PO17) unterstützt. Sucht Info Schweiz (PO4) betont, dass Mindestpreise für bestimmte Konsumgruppen sehr wirksame Instrumente seien. Der Kanton Wallis (K24) bedauert, dass der Bundesrat auf Mindestpreise verzichtet hat. Denkbar wäre ein Mindestpreis für CRIAD (PO24), unterstützt von FSP (PO35), wobei sich diese Organisation als Alternative dazu eine Erhöhung der Zölle vorstellen kann. Auch der Brennerverband (B9) beantragt die Einführung eines Mindestpreises,

welcher der 1,5-fachen Alkoholsteuer des Produkts entspricht; dieser Mindestsatz sei auch auf vergorene alkoholische Getränken anzuwenden. Einen Mindestpreis für Bier verlangt die Gemeinde Kriens (SG2). Ähnlich argumentieren SKBS (SG3) und KKBS (PO37), die preisliche Massnahmen insbesondere für Bier verlangen.

Blaues Kreuz (PO9) und Juvente (PO36) fordern eine fiskalische Gleichbehandlung aller alkoholischen Getränke und Croix-bleue romande (PO13) wünscht die Prüfung einer generellen Alkoholsteuer. Eine Besteuerung aller alkoholischen Getränke entsprechend des Alkoholgehalts beantragen IOGT (PO30), REPER (PO39) und VfS (PO41). FVA (PO25) wünscht die Besteuerung von Wein und Bier und nach Auffassung von KiM (PO29) sollte die Spirituosensteuer auf sämtlichen alkoholischen Getränke erhoben werden. KiM (PO29) schlägt mitunter auch eine Verteuerung alkoholischer Getränke zwischen 23 und 6 Uhr vor.

4.4.2.2 Massnahmen zur Einschränkung der Erhältlichkeit

Vier Kantone (Freiburg, Luzern, Zug und Schwyz) fordern eine bundesrechtliche Grundlage für zeitliche Alkoholverkaufsverbote. Der Kanton Tessin (K26) verlangt, den Alkoholverkauf auf die «normalen» Geschäftszeiten zu beschränken. Der Kanton Basel-Stadt (K12) wünscht zeitliche Verkaufsbeschränkungen an spezifischen Verkaufspunkten wie zum Beispiel an Tankstellen und wird dabei von der Stadt Zürich (SG5) unterstützt. KAPO Wallis (WO16)

fordert an Bahnhöfen, in Tankstellenshops sowie in den «Aperto»-Geschäften ein Verkaufsverbot ab 22 Uhr für Spirituosen und allenfalls bereits ab 21 Uhr für Bier und Wein.

Zeitliche Verkaufsverbote verlangen auch EVP (P4), Grüne (P5) und SP (P6), SGB (W1),

Hausärzte Schweiz (B5) und FMH (B20). Unterstützung erhalten sie von RADIX (PO2),

Sucht Info Schweiz (PO4), ISPMZ (PO11), Public Health (PO12), Suchtprävention Zürich (PO18), FSKZ (PO22), FVA (PO25), Krebsliga (PO27), IOGT (PO30), KKBS (PO37), VBGF (PO38), REPER (PO39), VfS (PO41) und EKKJ (KA2); sie verlangen ein Alkoholverkaufsverbot im Detailhandel zwischen 22 und 7 Uhr. Für ein Alkoholverkaufsverbot von 22 bis 8