Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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Die CVP (P1) kann sich zwar mit der Aufteilung einverstanden erklären, hinterfragt jedoch die Schaffung eines neuen Gesetzes, zumal die Trennung mit Rücksicht auf die gesundheitspolitische Ausrichtung des Steuersatzes nicht vollends möglich zu sein scheine. Ähnlich argumentieren economiesuisse (W2) und chocosuisse (B34).

Die EVP (P4) begrüsst vor allem das auf gesundheits- bzw. präventionspolitische Aspekte fokussierte Alkoholgesetz und hält fest, dass die Frage der Dualität nachgeordneter Bedeutung sei. Sie schlägt vor, eine Zusammenlegung des Spirituosen- und des Biersteuergesetzes zu prüfen.

Als zweckmässig beurteilt der SGV (W4) die Aufteilung, fordert aber eine grundlegende Überarbeitung der beiden Entwürfe.

HANDELSCHWEIZ (B6) begrüsst die Schaffung eines Spirituosensteuergesetzes, spricht sich jedoch gegen die Aufteilung aus. Unterstützt wird diese Meinung vom FVV (KB27), der eine Zusammenführung der beiden Gesetze verlangt und sich davon administrative Vereinfachungen zugunsten der Wirtschaft verspricht.

Da die Besteuerung eine zentrale Präventionsmassnahme sei, macht die Aufteilung für LVT (PO16), CRIAD (PO24) und FNA (PO26) keinen Sinn. Für FEGPA (PO10) ist die Separierung der fiskalischen Aspekte wenig sinnvoll, da von den Alkoholpreisen eine grosse präventive Wirkung ausgehen könne. Dem schliesst sich REPER (PO39) an und ergänzt, dass die gesetzliche Aufteilung eine gesamtheitliche Betrachtung der Prävention verunmögliche. Als inakzeptabel beurteilt Pro Familia (PO6) die Aufteilung und verweist auf die engen inhaltlichen Bezüge zwischen den beiden Gesetzen. Auch die fondationdépendences (PO15) befürchtet durch die Aufteilung eine Schwächung der Prävention zugunsten der Produzenten. fondationdépendences (PO15) sowie Fondation O2 (PO17) fordern die Zusammenführung der beiden Gesetze. Sie werden dabei unterstützt vom Kanton Obwalden (K20).

Gegenüber einer Aufteilung ablehnend äussert sich auch Centre Patronal (WO3).

[Stellungnahmen zur Schaffung des Alkoholgesetzes siehe Ziff. 4]

2.3 Zukunftsgestaltung EAV

16 Kantone (Solothurn, Zürich, Genf, Luzern, Bern, Zug, Graubünden, Schwyz, Uri, Basel-Stadt, Schaffhausen, Neuenburg, Thurgau, Nidwalden, Wallis, St. Gallen), der Städteverband (D1) und die Stadt Zürich (SG5) erklären sich mit der vorgeschlagenen Zukunftsgestaltung der EAV einverstanden. Ebenfalls befürwortend äussern sich CVP (P1) und EVP (P4) sowie der SBV (W5), diverse nationalen Branchenverbände (SKW, HANDELSCHWEIZ,

SPIRITSUISSE, AWS, IG DHS, santésuisse) und Organisationen der Prävention, Medizin und der Familien (SGARM, SUHMS, Blaue Kreuz, FEGPA, Croix-bleue romande, fondationdépendences, LVT, SGAP, CRIAD, FVA, FNA, GREA, FS, Ticino Addiction, REPER), SJH (WO1), Swiss Olympic (WO2), SVS (WO4), Hochstamm Schweiz (WO5), konsumentenforum (WO11), KAPO Wallis (WO16) sowie Coop (EU4) und TFAG (EU5).

Die Privatisierung von Alcosuisse begrüssen neben dem Kanton Basel-Stadt (K12), FDP (P3) und SGV (W4) die nationalen Branchenverbände SGCI (B8), SOV (B10), VELEDES (B16) und SSV (B23) sowie kantonale Vertreter der Landwirtschaft (LBV, BOV, BVBB,

SOBV) und einzelne Organisationen der Prävention, Medizin und der Familien (fondationdépendences, SGAP, FVA, IOGT, Pro Juventute). Die Gemeinde Werthenstein (SG4) und die Stadt Delsberg (SG6) als Standorte der Alcosuisse-Betriebe signalisieren ihr Interesse an der Betriebsfortführung und wünschen einen frühzeitigen Einbezug in einen allfälligen Entscheidungsprozess. Grundsätzlich sind sie mit der vorgeschlagenen Liberalisierung einverstanden. Die Stadt Delsberg (SG6) appelliert jedoch an die Verantwortung des Bundes als