Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/126: Teilrevision der Jagdverordnung · 67 Seiten

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würde die Jagdzeit der Waldschnepfe quasi halbiert indem die Jagdperiode auf die Zeit vom 1. Nov. bis zum 15. Dezember eingeschränkt würde. Nach Ansicht dieser Verbände lasse sich durch eine solche Massnahme das Risiko stark senken, Waldschnepfen aus der als verletzlich eingestuften Schweizer Brutpopulation zu erlegen. Einzelne Verbände (SORBUS) fordern zusätzlich noch die Unterschutzstellung der wichtigsten Waldschnepfen Brutgebiete, in welchen die Jagd auf Waldschnepfen ganzjährig zu verbieten sei.

Verschiedene Organisationen monieren, dass das BAFU bei der Ausarbeitung der Vorlage zur Waldschnepfe die vorhandenen, z.T. von Ihnen erarbeiteten, wissenschaftlichen Informationen nicht genügend berücksichtigt habe.

Gänsesäger: Aus Fischereikreisen (SFV) wird gefordert, dass der Gänsesäger seinen Status als bundesrechtlich geschützte Art verlieren solle und von der roten Liste zu streichen sei (Status 2011: verletzlich). Neu soll eine Jagdzeit - zumindest für den männlichen Gänsesäger - eingeführt werden. Dies sei wichtig, um negative Auswirkungen von dessen Prädation auf Fischbestände zu verringern.

Blässhuhn und Wildenten: Aus Vogelschutzkreisen (SVS, Nos Oiseaux, regionale Verbände) wird gefordert, dass die Wasservögel besser zu schützen seien. Da Entenvögel sich bereits im Januar (für Zugvögeln somit im Winterquartier) verpaaren, sei die Jagd entsprechend einzuschränken. Die Jagd im Januar zerstöre die natürliche Sozialstruktur und Partnerwahl. Für das Blässhuhn und sämtliche bejagbaren Wildenten wird deshalb eine Verkürzung der Jagdzeit im Monat Januar gefordert, die Jagdzeit würde somit am 31. Dezember enden.

Biber: Ein Kanton (VS) fordert das Überprüfen des Status des Bibers als bundesrechtlich geschützte Tierart, da Konflikte an der Tagesordnung seien und der Biber an seine Lebensraumkapazität stosse, wodurch Umsiedlungen zur Lösung von Konflikten immer wie unrealistischer werden.

Wildtiere generell: Aus Tierschutzkreisen (STS, STVT, regionale Verbände) wird gefordert, dass alle Arten, ob einheimisch oder nicht-einheimisch, aus Gründen des Tierschutzes eine Schonzeit erhalten sollen, wobei insbesondere führende Elterntiere und deren abhängige Jungtiere zu schützen seien. Das eidg. Jagdrecht sei in diesem Punkt nicht konsistent, wenn es eine solche Schonzeit zwar für nicht-einheimischen Huftieren (z.B. Sikahirsch aus Ostasien) ausspreche, nicht aber für nicht-einheimischen Raubtieren (z.B. Waschbär aus Amerika). Dies sei nur aufgrund eines veralteten Naturverständnisses erklärbar (Waschbär als zu vernichtendes Raubzeug, Schalenwild als wertvolle Jagdbeute). Auch Tauben würden eine ökologische Nische ausfüllen und ihre grosse Anpassungsfähigkeit an menschliche Siedlungen rechtfertige nicht die Grausamkeit, hilflose Jungtiere ihrer Eltern zu berauben.

Art. 3bis Abs. 3 JSV

Art. 3bisAbs. 3

3 Neue Forderung anlässlich der Anhörung (Schutz der Vogel- und Schwalbennester):

Ein Tierschutzverband (Ligue Suisse Contre La Vivisection) fordert in diesem Absatz die Aufnahme einer neuen Bestimmung, um den Schutz der Nester von Vogelarten verbindlich zu regeln. Dabei seien im Absatz 3 folgende zwei Buchstaben zu schaffen: Bst. a) Das Zerstören von Nestern von Vogelarten der roten Liste ist nur nach kantonaler Bewil-

G262-0576