Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/136: Änderung der Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank, der Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, der Tierarzneimittelverordnung sowie der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle · 2 Seiten

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Ergebnisse der Anhörung zur Änderung der Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank, der

Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, der Tierarz-

neimittelverordnung sowie der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle

Das BLW hat zu den Verordnungsänderungen eine Anhörung bei den interessierten Kreisen durchgeführt. Nachfolgend wird vorallem auf die umstrittenen Punkte und die entsprechenden Stellungnahmen eingegangen.

1 Ergebnisse der Anhörung zur Änderung der Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank

Bisher war in Sachen Tierverkehr der Tierhalter in der Pflicht. Neu sollen bei den Equiden die Eigentümer meldepflichtig werden. Vor allem die Kantone kritisieren diesen Paradigmenwechsel (7+1).

 Beim Rindvieh ist der Tierhalter in den meisten Fällen auch der Eigentümer; bei den Pferden trifft dies oftmals nicht zu. Die Vertreter der Pferdebranche haben im Projektteam TVD Equiden glaubhaft die Wichtigkeit der Meldepflicht durch den Eigentümer dargelegt. Die ganze Vorarbeit wurde an den Eigentümer geknüpft. Würde nun ein Richtungswechsel eingeschlagen, wäre die Pferdebranche aufgebracht. Zudem wird die Meldepflicht an Dritte (z.B. Tierhalter) mandatierbar.

Einige Organisationen möchten die Hoheit der UELN-Vergabe (UELN= Universal equine life number) nicht verlieren (20). Sie argumentieren damit, dass wenn die Betreiberin der TVD die UELN vergeben würde, diese lediglich auf die TVD verweisen würde und nicht (mehr) auf das Zuchtbuch. Weitere Argumente: Würde eine Ausnahmeregelung bei Ursprungszuchtbüchern im Ausland mit monopolartiger Stellung zugelassen, müsste dies im Sinne einer Gleichbehandlung auch für Schweizer Zuchtorganisationen möglich sein.

 Für die Datenqualität, einen reibungslosen Betrieb, kurze Fristen sowie aus Gründen der Datenkonsistenz ist es wichtig, dass die zentrale Datenbank die UELN vergibt. Auch ist darauf hinzuwirken,

dass möglichst wenig Ausnahmen mit ausländischen Ursprungszuchtbüchern zugelassen werden. Es ist anzunehmen, dass diese Monopole in Zukunft fallen werden.

2 Ergebnisse der Anhörung zur Änderung der Tierseuchenverordnung

Anzahl Stellungnahmen: 69; davon Verbände Pferdebranche (16*), weitere landwirtschaftliche Organisationen (8), Tierärzteschaft (12) davon Kantonale Vet.ämter ( 9), Kantonale Landw.Ämter (7), Kantone (Reg.) (18), Übrige (z.B. SKS, kf, politische Parteien, u.ä.) (8)

* Der Verband der Schweizerischen Pferdezuchtorganisationen VSP hat eine Stellungnahme eingereicht, die von 16 Verbänden "vollumfänglich" und von 2 Verbänden "grundsätzlich" unterstützt werden.

Einzelne Rückmeldungen (11) bemängeln, dass in der TSV auch geregelt werden soll, was nicht tierseuchenrelevant und für die Lebensmittelsicherheit nicht relevant ist. Dabei geht es vor allem um Daten im Equidenpass, die unter anderem auch die Abstammung umfassen. Diverse Rückmeldungen (20), vor allem von Seiten der Pferdezuchtverbände, kritisieren zudem, dass diverse Daten im Equidenpass in der Hoheit der Zuchtverbände (Anbindung an ein Herdebuchprogramm) geführt werden müssen.

 In der TSV werden nur noch die "Identifikations-Daten", die jeder Equide hat, aufgeführt. Alle weiteren im Equidenpass verlangten Abstammungsdaten werden in der Tierzuchtverordnung TZV geregelt und stammen von den Zuchtverbänden.

Vor allem die Kantone bedauern, dass im Zusammenhang mit der Registrierung und Identifikation zwei verschiedene Nummern (UELN und Chipnummer) verwendet werden sollen (13). Sie befürchten dass Verwechslungen vorprogrammiert sein werden.

Referenz/Aktenzeichen: 2010-05-10/45 / sco