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Vernehmlassung 2009/136: Änderung der Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank, der Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, der Tierarzneimittelverordnung sowie der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle · 6 Seiten

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Entwurf vom 17. November 2009

Tierseuchenverordnung (TSV)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 19951 wird wie folgt geändert:

Art. 6 Bst. y (neu)

Die folgenden Ausdrücke bedeuten:

y. Equiden: domestizierte Tiere der Pferdegattung (Pferd, Kleinpferd, Pony, Esel, Maultier, Maulesel).

Gliederungstitel vor Artikel 15a

1a. Abschnitt: Kennzeichnung und Registrierung von Equiden

Art. 15a Kennzeichnung der Equiden (neu)

1Der Eigentümer eines Equiden muss diesen spätestens bis zum 30. November von dessen Geburtsjahr mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen, es sei denn, der Equide wird vor dem 31. Dezember von dessen Geburtsjahr geschlachtet.

2Die Kennzeichnung darf ausschliesslich von in der Schweiz tätigen Tierärzten vorgenommen werden. Diese müssen den Mikrochip unter aseptischen Bedingungen zwischen Genick und Widerrist in die Mitte des Halses im Bereich des Nackenbandes parenteral implantieren und über ein Lesegerät verfügen.

1 SR 916.401 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. August 2009 (AS 2009 / 4255) 2010–......