GebV-TVD

Vernehmlassung 2009/136: Änderung der Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank, der Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, der Tierarzneimittelverordnung sowie der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle · 4 Seiten

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Entwurf vom 17. November 2009

Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr (GebV-TVD) Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 16. Juni 20061 wird wie folgt geändert:

Änderung eines Ausdrucks

In Artikel 1 Buchstabe a – d wird "die von" ersetzt durch "die bei".

Art. 1, Sachüberschrift und Bst. e – h (neu)

Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Gebühren:

a. die bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern nach den Ziffern 1 bis 5 Buchstabe c sowie 6–7 des Anhanges erhoben werden;

c. die bei Dritten nach den Ziffern 5a–5cund 8 des Anhanges erhoben werden;

e. die bei den Tiereigentümerinnen und Tiereigentümern nach den Ziffern 6–7 des Anhangs erhoben werden;

f. die bei den passausstellenden Stellen gemäss Artikel 15c Absatz 2 der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV)2 erhoben werden;

g. die bei den Personen, die Equiden gemäss Artikel 15a TSV kennezeichnen und gemäss Artikel 15b TSV identifizieren erhoben werden;

h. die bei den Beauftragten gemäss Artikel 9a der Verordnung vom 23. November 2005 über die Tierverkehrdatenbank3 erhoben werden.

1 SR 916.404.2

2 SR 916.401 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. August 2009 (AS 2009 / 4255)

3 SR 916.404 Fassung gemäss Ziff. II der V vom 19. August 2009 (AS 2009 / 4255) 2010–......