Bericht ZStGV

Vernehmlassung 2009/43: Zivilstandsverordnung (ZStV) und Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 10 Seiten

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III. Ehe und eingetragene Partnerschaft Der Abruf der Daten, die Aufbereitung der Erklärung und die Beglaubigung der Unterschrift sind in der Gebühr inbegriffen. Die Beschaffung eines Personenstandsausweis entfällt. Ehe und Partnerschaft sind gebührenmässig gleichgestellt. Ausserdem wurde die Gebührenstruktur vereinfacht und transparenter gestaltet. Etwas angehoben wurde die Gesamtgebühr, wenn eine der betroffenen Personen die Mitwirkung der schweizerischen Vertretung im Ausland beansprucht, weil das Verfahren mit höheren Umtrieben verbunden ist. Dagegen werden für so genannte Touristenehen keine Gemengsteuern mehr erhoben.

Beispiele

Verlobte mit einem gemeinsamen Kind in der Schweiz neu neu bisher bisher Ziffer Betrag Ziffer. Betrag Abruf der Daten der betroffenen Personen 6.3 (3x)75

Gesuch und Erklärungen beim gleichen Zivilstandsamt 9.1 100 11.160

Trauung 11. 75 12.150

Familienausweis 1.2 40 5.130

Total 215215

Verlobter in der Schweiz; Verlobte im Ausland Neu neu bisher bisher Ziffer. Betrag Ziffer Betrag Abruf der Daten der betroffenen Personen 6.3 (2x)50

Gesuch und Erklärung in der Schweiz 9.1 85 11.240

Erklärung im Ausland Anh. 3 5,1 75 Anh. 3 4.160

Trauung 11. 75 12.150

Familienausweis 1.2 40 5.130

Total 265230

Ausländische Verlobte im Ausland neu neu Bisher bisher Ziffer Betrag Ziffer Betrag Abruf der Daten der betroffenen Personen nach Aufnahme 6.3 (2x)50

Prüfung Gesuch aus dem Ausland 9.170

Erklärungen im Ausland Anh. 3 5.1 75 Anh. 3 4.160

Bewilligung der Aufsichtsbehörde Anh. 2 1 200 Anh. 2 5.1 max. 300 Bewilligung zur Durchführung in schriftlicher Form 11.320

Durchführung in schriftlicher Form 11.460

Trauung 11. 75 12.150

Trauungsurkunde 1.1 30 1.125

Total 450565