Bericht ZStGV
Vernehmlassung 2009/43: Zivilstandsverordnung (ZStV) und Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 10 Seiten
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III. Ehe und eingetragene Partnerschaft Der Abruf der Daten, die Aufbereitung der Erklärung und die Beglaubigung der Unterschrift sind in der Gebühr inbegriffen. Die Beschaffung eines Personenstandsausweis entfällt. Ehe und Partnerschaft sind gebührenmässig gleichgestellt. Ausserdem wurde die Gebührenstruktur vereinfacht und transparenter gestaltet. Etwas angehoben wurde die Gesamtgebühr, wenn eine der betroffenen Personen die Mitwirkung der schweizerischen Vertretung im Ausland beansprucht, weil das Verfahren mit höheren Umtrieben verbunden ist. Dagegen werden für so genannte Touristenehen keine Gemengsteuern mehr erhoben.
Beispiele
Verlobte mit einem gemeinsamen Kind in der Schweiz neu neu bisher bisher Ziffer Betrag Ziffer. Betrag Abruf der Daten der betroffenen Personen 6.3 (3x)75
Gesuch und Erklärungen beim gleichen Zivilstandsamt 9.1 100 11.160
Trauung 11. 75 12.150
Familienausweis 1.2 40 5.130
Total 215215
Verlobter in der Schweiz; Verlobte im Ausland Neu neu bisher bisher Ziffer. Betrag Ziffer Betrag Abruf der Daten der betroffenen Personen 6.3 (2x)50
Gesuch und Erklärung in der Schweiz 9.1 85 11.240
Erklärung im Ausland Anh. 3 5,1 75 Anh. 3 4.160
Trauung 11. 75 12.150
Familienausweis 1.2 40 5.130
Total 265230
Ausländische Verlobte im Ausland neu neu Bisher bisher Ziffer Betrag Ziffer Betrag Abruf der Daten der betroffenen Personen nach Aufnahme 6.3 (2x)50
Prüfung Gesuch aus dem Ausland 9.170
Erklärungen im Ausland Anh. 3 5.1 75 Anh. 3 4.160
Bewilligung der Aufsichtsbehörde Anh. 2 1 200 Anh. 2 5.1 max. 300 Bewilligung zur Durchführung in schriftlicher Form 11.320
Durchführung in schriftlicher Form 11.460
Trauung 11. 75 12.150
Trauungsurkunde 1.1 30 1.125
Total 450565