Bericht ZStGV
Vernehmlassung 2009/43: Zivilstandsverordnung (ZStV) und Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 10 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht
Konkordanztabelle
neu bisher Bemerkungen
1, 5.1; 5.2 Pauschalbetrag ersetzt Rahmengebühr; Transparenz
2. 4. nach Aufwand
3. 2.3 nach Aufwand
4. 8.7.1 nach Aufwand
5. 7. Die Gutheissung der Beschwerde ist kostenfrei
6 8.6 Die Gebühr kann auch vom Zivilstandsamt erhoben werden
1. Bewilligungspflicht als Folge der Professionalisierung aufgehoben 2.2 Anhang 1 ist anwendbar; siehe Ziffer 4.3
6.1; 6.2 Anhang 1 ist anwendbar; siehe Ziffern 15 und 16
8.1; 8.2 Anhang 1 ist anwendbar; siehe Ziffern 19 und 20
8.4 aufgehoben; kein Bedarf
8.5 aufgehoben; Mahngebühren nachkantonalem Recht
Zu Anhang 3 Dienstleistungen der schweizerischen Vertretungen im Ausland Verbesserung der Transparenz und der Struktur des Gebührenkataloges. Einfügung von zwei neuen Positionen und Anpassung der Gebühren an die Teuerung seit 1999.
Konkordanztabelle
neu bisher Bemerkungen
1.1 1. wie bisher kostenfrei
1.2 1.2
2.1 2. wie bisher kostenfrei
3.1; 3.2; 3.3 3.1; 3.2; 3.3
4. neu gebührenpflichtig
5.1; 5.2 4.1; 4.4
5.3 4.3; 4.5
6.1 4.2
7. 1.3
8. neu; vermuteter Rechtsmissbrauch ist unaufgefordert zu melden
9. 5.