Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/46: Bericht und Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung von Artikel 123b BV über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät · 18 Seiten

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4.3.3 Vereinbarkeit mit der Kinderrechtskonvention

Zwei Teilnehmer (CVP-Frauen und PF) machen darauf aufmerksam, dass der Schweizer Gesetzgeber dazu verpflichtet ist darauf zu achten, dass bei der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung keine offensichtlichen Widersprüche mit den Bestimmungen der Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexuellem Missbrauch, welche der Bundesrat genehmigt und unterzeichnet hat, entstehen. Die Partei CVP-Frauen begründet die Gefahr von allfälligen Widersprüchen damit, dass das Übereinkommen im Grundsatz nicht von der Unverjährbarkeit ausgeht, wogegen die Organisation PF die Gefahr darin sieht, dass das Übereinkommen in spezifischen Bereichen umfassender als das geltende Schweizerische Strafrecht ist.