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Vernehmlassung 2009/52: Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz) · 58 Seiten

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Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes AS 200x

d. verdächtigten Personen, bei denen sich herausgestellt hat, dass sie als Täter des

in Frage stehenden Verbrechens oder Vergehens ausgeschlossen werden können;

e. Personen, die in ein Verfahren verwickelt waren, das eingestellt worden ist.

5. Kapitel: Andere polizeiliche Informationssysteme

Art. 86 Automatisiertes Polizeifahndungssystem

1 fedpol betreibt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein automatisiertes Personen- und Sachfahndungssystem. Dieses dient den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone bei der Erfüllung folgender Aufgaben:

a. Verhaftung von Personen oder Ermittlung ihres Aufenthaltes im Rahmen einer

Strafuntersuchung oder eines Straf- und Massnahmenvollzuges;

b. Anhaltung bei vormundschaftlichen Massnahmen oder fürsorgerischer Frei-

heitsentziehung;

c. Ermittlung des Aufenthaltes vermisster Personen;

d. Durchführung von Fernhalte- und Zwangsmassnahmen gegenüber Ausländern

nach Artikel 121 Absatz 2 der Bundesverfassung oder dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 200538 über die Ausländerinnen und Ausländer;

e. Bekanntgabe von Aberkennungen ausländischer, in der Schweiz ungültiger

Führerausweise;

f. Ermittlung des Aufenthaltsortes von Führerinnen und Führern von Motorfahr-

zeugen ohne Versicherungsschutz;

g. Fahndung nach abhandengekommenen oder gestohlenen Fahrzeugen und

Gegenständen;

h. Meldungen von Personen, gegen die ein Einreiseverbot nach Artikel 24 oder

eine Ausreisebeschränkung nach Artikel 25 verfügt wurde;

i. Verhinderung von internationaler Kindesentführung, auf Anordnung einer

richterlichen oder vormundschaftlichen Behörde;

j. verdeckte Registrierung oder gezielte Kontrolle von Personen und Fahrzeugen

zur Strafverfolgung oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit;

k. Überprüfung von Personen in einem Straf- oder Massnahmenvollzug, die eine

Straftat im Sinne von Artikel 64 Absatz 1 des Strafgesetzbuches39 begangen haben.

2 Das System enthält die der Identifikation gesuchter Personen und Sachen dienenden Daten sowie die Daten zu den Fahndungsmerkmalen, zu den zu treffenden

38 SR 142.20

39 SR 311.0