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Vernehmlassung 2009/52: Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz) · 58 Seiten

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Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes AS 200x

200344 über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich dürfen, soweit erforderlich, in einem automatisierten Verfahren in das N-SIS überführt werden.

8 Der Bundesrat regelt, gestützt auf die Schengen-Assoziierungsabkommen:

a. die Zugriffsberechtigung für die Bearbeitung der verschiedenen Datenkatego-

rien;

b. die Aufbewahrungsdauer der Daten, die Datensicherheit und die Zusammenar-

beit mit anderen Bundesbehörden und den Kantonen;

c. die Behörden nach Absatz 4, die Datenkategorien direkt in den N-SIS eingeben

dürfen;

d. die Behörden und die Dritten, denen Daten im Einzelfall bekannt gegeben

werden können;

e. die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere das Recht auf Auskunftser-

teilung, Einsichtnahme, Berichtigung und Vernichtung der sie betreffenden Daten;

f. die Pflicht, betroffene Personen über die Vernichtung von Ausschreibungen im

N-SIS nach Absatz 4 nachträglich zu informieren, wenn:

1. die Aufnahme der Ausschreibung in das N-SIS für diese Personen nicht erkennbar war,

2. nicht überwiegende Interessen der Strafverfolgung oder Dritter entstehen, und

3. die nachträgliche Mitteilung nicht mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist;

g. die Verantwortung der Organe des Bundes und der Kantone für den Daten-

schutz.

9 Hinsichtlich der Rechte nach Absatz 8 Buchstaben e und f bleibt Artikel 18 des BWIS45 vorbehalten.

Art. 88 Nationaler Polizeiindex

1 Fedpol betreibt in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes und der Kantone den nationalen Polizeiindex (Index). Der Index informiert darüber, ob Daten zu einer bestimmten Person bearbeitet werden:

a. in den Informationssystemen der kantonalen Polizeibehörden;

b. im polizeilichen Informationssystem-Verbund (Art. 78);

c. im Automatisierten Polizeifahndungssystem (Art. 86);

d. im N-SIS (Art. 87).

2 Zweck des Indexes ist die Verbesserung der Suche nach Informationen über Personen und die Vereinfachung der Rechts- und Amtshilfe.

44 SR 142.51

45 SR 120