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Vernehmlassung 2009/52: Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz) · 58 Seiten
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Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes AS 200x
200344 über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich dürfen, soweit erforderlich, in einem automatisierten Verfahren in das N-SIS überführt werden.
8 Der Bundesrat regelt, gestützt auf die Schengen-Assoziierungsabkommen:
a. die Zugriffsberechtigung für die Bearbeitung der verschiedenen Datenkatego-
rien;
b. die Aufbewahrungsdauer der Daten, die Datensicherheit und die Zusammenar-
beit mit anderen Bundesbehörden und den Kantonen;
c. die Behörden nach Absatz 4, die Datenkategorien direkt in den N-SIS eingeben
dürfen;
d. die Behörden und die Dritten, denen Daten im Einzelfall bekannt gegeben
werden können;
e. die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere das Recht auf Auskunftser-
teilung, Einsichtnahme, Berichtigung und Vernichtung der sie betreffenden Daten;
f. die Pflicht, betroffene Personen über die Vernichtung von Ausschreibungen im
N-SIS nach Absatz 4 nachträglich zu informieren, wenn:
1. die Aufnahme der Ausschreibung in das N-SIS für diese Personen nicht erkennbar war,
2. nicht überwiegende Interessen der Strafverfolgung oder Dritter entstehen, und
3. die nachträgliche Mitteilung nicht mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist;
g. die Verantwortung der Organe des Bundes und der Kantone für den Daten-
schutz.
9 Hinsichtlich der Rechte nach Absatz 8 Buchstaben e und f bleibt Artikel 18 des BWIS45 vorbehalten.
Art. 88 Nationaler Polizeiindex
1 Fedpol betreibt in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes und der Kantone den nationalen Polizeiindex (Index). Der Index informiert darüber, ob Daten zu einer bestimmten Person bearbeitet werden:
a. in den Informationssystemen der kantonalen Polizeibehörden;
b. im polizeilichen Informationssystem-Verbund (Art. 78);
c. im Automatisierten Polizeifahndungssystem (Art. 86);
d. im N-SIS (Art. 87).
2 Zweck des Indexes ist die Verbesserung der Suche nach Informationen über Personen und die Vereinfachung der Rechts- und Amtshilfe.
44 SR 142.51
45 SR 120