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Vernehmlassung 2009/52: Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz) · 58 Seiten
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Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes AS 200x
Art. 15 Informanten
Informantinnen und Informanten geben den Zentralstellen aus eigenem Antrieb regelmässig oder sporadisch Informationen weiter.
Art. 16 Vertrauenspersonen
1 Vertrauenspersonen werden zur gezielten Beschaffung von Informationen auf Anweisung der Zentralstellen hin tätig.
2 Vertrauenspersonen dürfen eingesetzt werden, wenn andere Massnahmen zur Informationsbeschaffung aussichtslos wären oder unverhältnismässig erschwert würden. Sie sind vor ihrem Einsatz darüber zu unterrichten, dass sie über keine hoheitlichen Befugnisse oder andere Sonderrechte verfügen und weder Straftaten begehen noch zu deren Begehung anstiften oder Beihilfe leisten dürfen.
3 Das EJPD regelt die Rekrutierung, Instruktion und Führung von Vertrauenspersonen. Einsatz und Führung sind zu dokumentieren.
Art. 17 Entschädigungen und Prämien
1 Die Zentralstellen können Informanten und Vertrauenspersonen für Umtriebe im Zusammenhang mit der Beschaffung und Weitergabe von Informationen entschädigen.
2 Für besonders wertvolle Hinweise können Prämien bezahlt werden. Deren Zusicherung und Ausrichtung bedarf im Einzelfall der vorgängigen Bewilligung durch die Direktorin oder den Direktor von fedpol.
3 Das EJPD regelt die Bemessung und Dokumentierung von Entschädigungen und Prämien.
3. Kapitel: Behördliche Informationspflichten und Weitergabe von Personendaten
Art. 18 Zusammenarbeit mit Behörden und Amtsstellen
1 Der Bundesrat regelt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die folgenden Behörden und Amtsstellen zur Zusammenarbeit und fallweisen Auskunft an die Zentralstellen verpflichtet sind:
a. Strafverfolgungsorgane, Polizeistellen und die Zollverwaltung;
b. Fremdenpolizeibehörden und andere Behörden, die für Einreise und Aufenthalt
von Ausländern und Ausländerinnen sowie für die Gewährung von Asyl oder für die Anordnung der vorläufigen Aufnahme zuständig sind;
c. Einwohnerkontrollen und andere öffentliche Register;
d. Behörden, die für den diplomatischen und konsularischen Verkehr zuständig
sind;