Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 90 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht

onen vertreten. Auf die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft wird grundsätzlich grosser Wert gelegt20.

Die Bestimmungen in Absatz 2 betreffend die Information und Sensibilisierung von potentiellen Opfern sind vor allem in den Herkunftsländern des Menschenhandels umzusetzen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unterstützt im Rahmen der 2003 verabschiedeten «Leitlinien für aussenwirksame Massnahmen zur Prävention des Menschenhandels sowie zum Schutz seiner Opfer» zahlreiche Aufklärungskampagnen in Herkunfts– und Transitländern von Menschenhandel. Zudem unterstützt die Schweiz in diesen Ländern spezifische Massnahmen zum Opferschutz, mitunter im Zusammenhang mit der Rückkehr und sozialen Reintegration von Opfern des Menschenhandels. Die Projekte sind der Förderung der Menschenrechte und der Gleichstellung von Mann und Frau verpflichtet (Abs. 3).

Die Pflicht zur genauen Informationsverbreitung über legale Migrationsmöglichkeiten gemäss Absatz 4 steht im Einklang mit der Praxis des Bundesamtes für Migration. Die aktuellen Bedingungen für eine legale Einreise und den legalen Aufenthalt werden laufend publiziert und können im Internet konsultiert werden. An besonders gefährdete Personen werden spezielle Informationsbroschüren abgegeben, welche auf die Risiken und Hilfeangebote in Notsituationen hinweisen.

Die Schweiz geht auch im Inland präventiv gegen den Menschenhandel vor. Namentlich hat der Bund eine Anschubfinanzierung für eine öffentliche Sensibilisierungskampagne gegen Frauenhandel vor und während der Fussball– Europameisterschaft 2008 in der Schweiz gesprochen21. Auch gewährt der Bund in Anwendung von Artikel 31 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG22) Finanzhilfen zur Förderung der Fachausbildung des Personals der Beratungsstellen und der mit der Opferhilfe Betrauten. Der Bund hat zudem die Produktion einer Aufklärungsbroschüre des Europarates, welche an schweizerischen Mittelschulen eingesetzt wird, finanziell unterstützt. Verschiedene andere Projekte werden von der Zivilgesellschaft durchgeführt23.

Was die Schaffung eines schützenden Umfeldes für Kinder betrifft (Abs. 5), bilden der Bericht «Kindsmisshandlung in der Schweiz» von 1992 und die dazu gehörige Stellungnahme des Bundesrates von 199524 die Grundlagen für die Informations-– und Präventionsarbeit der Behörden in der Schweiz. Diese Arbeit erfolgt nicht nur im Hinblick auf die Problematik des Menschenhandels, sondern vielmehr gesamtheitlich zum Thema Misshandlung von Kindern und zu den Kinderrechten. Auf Bundesebene unterstützt und initiiert das Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft des Bundesamtes für Sozialversicherungen Projekte zur Sensibilisierung und Prävention unter anderem im Bereich der kommerziellen sexuellen Aus-

20 Siehe dazu auch Ziffer 1.2.7.4 (Art. 35).

21 Von März bis September 2008 hat die Kampagne «Euro 08 gegen Frauenhandel» über Frauenhandel in der Schweiz informiert. Weitere Informationen des Trägervereins zur Kampagne unter http://www.frauenhandeleuro08.ch.

22 SR 312.5

23 Erwähnenswert ist u.a. eine Wanderausstellung der drei Landeskirchen zu Frauenhandel und Zwangsprostitution, welche seit September 2006 in zahlreichen Kantonen gezeigt wird.

24 Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung. Bericht Kindsmisshandlungen in der Schweiz, Bern, Juni 1992 mit Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Juni 1995.