Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 90 Seiten
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Zug des Rates der Justiz– und Innenminister der Europäischen Union beschlossen, dass neben dem Lichtbild der Fingerabdruck des Passinhabers als zweites biometrisches Merkmal vorgesehen werden soll. In Anlehnung an die europäischen Vorgaben wird auch in der Schweiz der Pass mit elektronisch gespeicherten Daten definitiv eingeführt35. Bisher stellte die Schweiz solche Pässe (Pass 06) lediglich in einem befristeten Pilotprojekt her. Zudem sollen künftig auch die Reiseausweise für anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose biometrische Daten enthalten.
Elektronisch gespeicherte Daten erhöhen die Sicherheit von Reisedokumenten und erschweren deren missbräuchliche Verwendung, weil sie eine verlässliche Verbindung zwischen dem Dokument und dessen rechtmässigem Inhaber bzw. dessen rechtmässiger Inhaberin herstellen. Die Integrität und Sicherheit der Dokumente nach Buchstabe b ist zudem durch einen klar geregelten Ausstellungsprozess mit verschiedenen Kontrollen und der Verpflichtung, persönlich bei der antragstellenden Behörde zu erscheinen, sichergestellt. Dies trifft auch für die schweizerische Visumvignette zu, welche den massgebenden formalen und sicherheitsmässigen Anforderungen der ICAO entspricht.
Mit diesen Massnahmen hat die Schweiz den Inhalt von Artikel 8 bereits heute umfassend umgesetzt.
1.2.3.5 Rechtmässigkeit und Gültigkeit von Dokumenten (Art. 9)
Der Inhalt von Artikel 9 soll sicherstellen, dass sich Staaten, wie bereits heute zunehmend üblich, bei der Verifikation von Reisedokumenten gegenseitig unterstützen, um so Missbrauch bis hin zur Verwendung im Rahmen von kriminellen Machenschaften vorzubeugen. Die in dieser Bestimmung geforderte Überprüfung auf Rechtmässigkeit und Gültigkeit der Reise– und Identitätsdokumente findet in der Schweiz bereits heute statt. Zu diesem Zweck dient namentlich die umfassend genutzte Interpol-Datenbank über gestohlene oder verloren gegangene Reisedokumente (SLTD), welche eine schnelle Überprüfung ausländischer Reisedokumente ermöglicht. Auch im Schengenraum ist eine Überprüfung von Reisedokumenten mittels des Schengen Informationssystems (SIS) möglich und wird weithin genutzt.
1.2.4 Kapitel III: Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Rechte der Opfer unter Gewährleistung der Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 10–17)
Kapitel III beinhaltet Bestimmungen zur Opferidentifizierung, zum Opferschutz und zur Opferhilfe. Einige dieser Massnahmen finden auf alle Opfer von Menschenhandel Anwendung (Art. 10, 11, 12, 15 und 16). Andere beziehen sich nur auf Opfer, die über keinen legalen Aufenthaltsstatus verfügen (Art. 13 und 14). Einzelne Massnahmen sind auf Personen anwendbar, die noch nicht formell als Opfer identifiziert
35 Der Bundesbeschluss vom 13.06.2008 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) wurde in der Abstimmung vom 17. Mai 2009 angenommen.