Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 90 Seiten
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Die EU-Kommission hat 2007 die Durchführbarkeit einer EU-Regelung für den Schutz von Zeugen und Personen, die mit der Justiz zusammenarbeiten, geprüft. Sie kam dabei u.a. zu folgenden Ergebnissen:125
- Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Kampf gegen oft äus-
serst professionell arbeitende kriminelle Vereinigungen wird durch die erheblichen Unterschiede im innerstaatlichen Strafrecht behindert.
- Besonders schwierig erweist sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
beim Zeugenschutz mit Ländern, die keinen rechtlichen und/oder administrativen Rahmen für den Zeugenschutz und Zeugenschutzprogramme haben - auch wenn sie solche Leistungen für ihre eigenen Staatsbürger im Inland erbringen.
- Länder, in denen der Zeugenschutz aufgrund geografischer (kleines Staatsge-
biet) oder demografischer (hohe Bevölkerungsdichte) Besonderheiten in der Praxis problematisch ist, oder Länder, in denen kriminelle Organisationen besonders aktiv sind, sind immer häufiger mit dem Problem konfrontiert, dass sie geschützte Personen in andere Länder umsiedeln müssen.
Nach Ansicht der Kommission erscheint es durchaus möglich, auf EU-Ebene ein harmonisiertes Zeugenschutzsystem auf der Grundlage einheitlicher verbindlicher Mindeststandards einzuführen, die den bestehenden Rechtsinstrumenten und Praktiken Rechnung tragen. Da der Zeugenschutz ein komplexer Bereich sei, der eine Vielzahl sensibler und komplizierter Aspekte beinhalte (z. B. gerade im Bereich Tarnidentität), sollen jedoch vorgängig weitere Untersuchungen angestellt werden, um nach akzeptablen Lösungen für eine europaweite Zusammenarbeit beim Zeugenschutz zu suchen. Auch neue für den Zeugenschutz relevante Entwicklungen wie der Einsatz der Biometrie sollen aufmerksam verfolgt werden.
2.5.4.2 Insbesondere Europol
Europol (Europäisches Polizeiamt) ist die europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag. Sie ist eine unabhängige Einrichtung der Europäischen Union, die zum Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gehört und die Arbeit der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität (OK) koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden fördern soll.
Im Jahr 2000 wurde das European Liaison Network ins Leben gerufen. Dieses Netzwerk, in dem die Leitungen der Spezialeinheiten für den Zeugenschutz auf freiwilliger Basis zusammengeschlossen sind, wird von Europol koordiniert, das allerdings nicht über ein konkretes Mandat verfügt. Im Laufe der Jahre hat sich das Netz zu einem weltumspannenden Fachforum entwickelt, das sich über alle fünf Kontinente erstreckt126. Die Zusammenkünfte innerhalb des Netzwerks dienen dem Informationsaustausch und der Erarbeitung von Regeln und Leitlinien, haben aber keinen Bezug zu operativen Tätigkeiten127.
125 COM(2007)693 vom 13.11.2007, S. 6f.
126 Das Netz besteht derzeit aus den Leitern der Spezialeinheiten für den Zeugenschutz/nationalen Kontaktstellen aller 27 EU-Mitgliedstaaten, von 10 europäischen Drittstaaten, 7 Beobachtern aus dem aussereuropäischen Ausland und 12 internationalen Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind.
127 COM (2007) 693 vom 13.11.2007, S. 6 f.