Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 90 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 63Fedlex · Erläuternder Bericht
Person, die durch sachdienliche Hinweise zur Aufklärung von Verbrechen, vor allem aber zur Aufklärung von Delikten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität beiträgt oder beigetragen hat, mit gefährlichen Angriffen auf Leben, Gesundheit, Freiheit, Sittlichkeit oder der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz bedroht ist.138 Weitere Voraussetzung ist die Zuverlässigkeit und Eignung der Schutzperson, welche die sicherheitsrelevanten Auflagen verstehen und danach handeln können muss. Der Leiter der Zeugenschutzstelle kann die notwendigen Schutzmassnahmen anordnen. Die Schutzperson sowie die Angestellten des Büros können mit einer Tarnidentität ausgestattet werden. Die Verpflichtung der Behörden zur Erstellung von Urkunden auf Verlangen des Bundesministers für Inneres ist in § 54a des SPG enthalten.
Personen, welche nicht in das Schutzprogramm des BMI aufgenommen werden, sind - soweit schutzbedürftig - durch die Polizeien der Bundesländer zu schützen.
2.5.6.3 Italien
Italien war das erste Land Europas, welches eine Zeugenschutzregelung einführte. Der erste Gesetzesakt 82/1991 trat am 15. März 1991 in Kraft und sah besondere Schutzmassnahmen für Personen, welche mit der Justiz kooperierten vor (neue Identität, Umsiedelung, finanzielle Unterstützung und Resozialisierungsunterstützung). Die besonderen Schutzmassnahmen sind möglich für kooperierende Mitangeschuldigte und Zeugen, deren Aussagen für das Strafverfahren verwendet werden. Der Entscheid über die Vornahme dieser Schutzmassnahmen wird auf Antrag des Staatsanwalts durch ein interdisziplinär zusammengesetztes Komitee gefällt, welches u.a. die akute und schwere Gefährdung, das Ungenügen allgemeiner polizeilicher Schutzmassnahmen beurteilt139. Die Durchführung des Schutzes obliegt der speziell geschaffenen Zeugenschutzstelle im Ministerium des Inneren.
3 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
3.1 Erstes Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Mit der geplanten Regelung wird auf Stufe Bund eine Zeugenschutzstelle errichtet, welche Zeugenschutzprogrammen zum Schutz von Personen durchführt, welche bei der Aufklärung von schweren Straftaten mitwirken und deswegen gefährdet sind. Zeugenschutzprogramme stellen einen schweren Einschnitt in das Leben der Betroffenen dar und sind aufwändig und kostenintensiv. Die Verwendung von Zeugenaussagen bei schwerer Gefährdung soll deshalb nur dort erfolgen, wo Delikte der schweren und Schwerstkriminalität aufzuklären sind (vgl. Erläuterungen zu Art. 3 und 6) und der Zeuge zur Aufklärung auch wesentlich beitragen kann.
138 Vgl. die die Erläuterungen zur Unterzeichnung der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel. 1565 der Beilagen XXII.GP-Staatsvertrag, S. 21.
139 Under-Secretary of State at the Ministry of the Interior, two judges/prosecutors and five officials and officers.