Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/66: Übernahme des Schengener Visa Information Systems · 16 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
2.8 Art. 120e Abs. 1, erster Satz
1 Die Verfolgung und Beurteilung der Zuwiderhandlungen nach den Artikeln 115–120 und 120d fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Ist eine Zuwiderhandlung in mehreren Kantonen begangen worden, so ist derjenige Kanton für die Verfolgung zuständig, der diese zuerst einleitet. ......
Zustimmung
Interessierte Kreise: Einb. ZH, Einb. SG, KKJPD, SVSP, KSBS, VSF, TS, SJD OW, economiesuisse, DSJ GL, POM BE, Kapo ZH, KSPD, VDW UR, SJD SG, SD ZG, AJG SH, Einb. AI, KKPKS, Einb. BL Parteien: FDP
Ablehnung
Interessierte Kreise: Parteien: SVP
3. Antworten auf die im Rahmen der Anhörung gestellten Fragen
3.1 KSBS
Frage 1:
Die KSBS meint, dass jedem kantonalen Staatsanwalt oder Untersuchungsrichter das Recht zur Anfrage um Daten des zentralen VIS zustehen müsse. Es sei jedoch sinnvoll, wenn diese ihre Anfragen beim Polizeikommando des eigenen Kantons oder bei jenem, das von mehreren Kantonen dafür bezeichnet wurde, einspeisen würden.
Frage 2:
Die KSBS wagt die Anzahl der Anträge um den Erhalt von Daten aus dem zentralen VIS von den kantonalen Behörden nicht zu schätzen. Es werde sich nicht um Routinemassnahmen handeln, da sich die Berechtigung erstens auf den Zweck der Aufdeckung terroristischer oder sonstiger schwerwiegender Straftaten beschränke und der Nutzen dieser Daten zweitens nur bei Verdächtigen mit einem internationalen Bewegungsprofil liege.
3.2. KKJPD
Frage 1:
Die KKJPD ist der Ansicht, dass zu dieser Frage nur die Fachbehörden Auskunft geben können, welche bei der Anhörung begrüsst wurden.
Frage 2:
Die KKJPD hat Frage 2 nicht beantwortet.
3.3. Kapo ZH
Frage 2:
Im Rahmen der Bekämpfung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten werden für den Flughafen Zürich täglich ca. 200 Zugriffe veranschlagt.