Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/66: Übernahme des Schengener Visa Information Systems · 16 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
1.3 Im Rahmen der Anhörung gestellte Fragen
Im Rahmen der Anhörung wurden die KKJPD, die KKPKS, die KSBS, die KSPD, die SVSP und die VKM gebeten, folgende zwei Fragen zu beantworten:
welche kantonalen Behörden (inkl. Organisationseinheiten) berechtigt sein sollen, im
Sinne von Artikel 109b Absatz 2 Buchstabe d AuG auf Antrag Daten aus dem C-VIS zu erhalten.
wie viele Anfragen resp. Zugriffe auf das C-VIS im Sinne der Datenabfragen zum Zwecke
der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten pro Monat erwartet werden.
Die Antworten auf diese Fragen sind unter Punkt II, 3 aufgeführt.
2 Zusammenfassung der Anhörungsergebnisse
2.1 Ausgangslage
Bei der VIS-Verordnung und dem VIS-Beschluss handelt es sich um Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands, die dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Die Umsetzung dieser Rechtsakte ins Schweizer Recht betrifft vor allem die Behörden, die für die Visumerteilung zuständig sind oder die über eine Berechtigung für den Zugang zu den Visadaten verfügen.
Die Anhörung der betroffenen Kreise erfolgte vom 24. Februar bis zum 16. März 2009. Um Stellungnahme gebeten wurden das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) und verschiedene Organisationen im Bereich Migration und Sicherheit wie zum Beispiel die VKM und die KKPKS. Ebenfalls konsultiert wurden die Flughäfen, die eine Schengen-Aussengrenze bilden, die politischen Parteien der Bundesversammlung, bestimmte Spitzenverbände der Wirtschaft sowie die kantonalen Einbürgerungsbehörden. Drei politische Parteien und 12 Organisationen haben geantwortet. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben der KV Schweiz, der SAV, das BVGer, das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern, die CSP, der SVEK.
2.2 Allgemeine Beurteilung des Übernahmeentwurfs und der Gesetzesänderungen
Der Grossteil der angehörten Stellen hat die Übernahme der beiden neuen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands begrüsst.
Der VSF heisst den Entwurf gut und hält fest, dass die Umsetzung von Schengen staatlichen Charakters sei und dass den Flugplatzbetreibern keine neuen oder zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt werden dürften. Die FDP stellt sich hinter die Übernahme der beiden Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands und die entsprechenden Gesetzesänderungen. Sie behält sich vor, allfällige Detailanträge in die parlamentarischen Beratungen einzubringen.
TS spricht sich ebenfalls für den zur Anhörung vorgelegten Entwurf aus und weist darauf hin, dass die Genehmigung und Umsetzung der beiden Weiterentwicklungen für sie einen logischen und nötigen Schritt zur Wahrnehmung der inneren Sicherheit sowie eine weitere unterstützende Massnahme zum Wegfall der Binnengrenzen darstelle.