Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten
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standen. In der ausgestellten Bescheinigung muss der auf die entsprechenden gefährlichen Güter oder die entsprechende(n) Klasse(n) begrenzte Geltungsbereich deutlich angegeben werden."
8.2.2.8.2 erhält folgenden Wortlaut:
"8.2.2.8.2 Die Geltungsdauer der Schulungsbescheinigung des Fahrzeugführers beträgt fünf
Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fahrzeugführer eine erste Basisprüfung oder eine erste Mehrzweckprüfung bestanden hat.
Die Bescheinigung ist zu erneuern, wenn der Kandidat die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäss Unterabschnitt 8.2.2.5 nachweist und innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Bescheinigung eine Prüfung gemäss Absatz 8.2.2.7.3 bestanden hat. Die zuständige Behörde stellt eine neue, für eine Dauer von fünf Jahren gültige Bescheinigung aus, deren Geltungsdauer mit dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung beginnt.
Wenn der Fahrzeugführer den Geltungsbereich seiner Bescheinigung während deren Geltungsdauer unter Einhaltung der Vorschriften des Absatzes 8.2.2.8.1 b) und c) ausdehnt, bleibt die Geltungsdauer der neuen Bescheinigung gegenüber derjenigen der vorherigen Bescheinigung unverändert. Wenn der Fahrzeugführer eine Aufbauprüfung bestanden hat, bleibt die Spezialisierung bis zum Datum des Ablaufs der Bescheinigung gültig."
8.2.2.8.3 erhält folgenden Wortlaut:
"8.2.2.8.3 Die Bescheinigung muss der Darstellung des Musters in Absatz 8.2.2.8.5 entspre-
chen. Ihre Abmessungen müssen der Norm ISO 7810:2003 ID-1 entsprechen und sie muss aus Kunststoff hergestellt sein. Die Farbe muss weiss mit schwarzen Buchstaben sein. Die Bescheinigung muss ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal, wie ein Hologramm, UV-Druck oder ein geätztes Profil, enthalten."
Neue Absätze 8.2.2.8.4 und 8.2.2.8.5 mit folgendem Wortlaut hinzufügen:
"8.2.2.8.4 Die Bescheinigung ist in der (den) Sprache(n) oder in einer der Sprachen des Staates
der zuständigen Behörde abzufassen, welche die Bescheinigung ausgestellt hat, und, wenn keine dieser Sprache Deutsch, Englisch oder Französisch ist, ausserdem in Deutsch, Englisch oder Französisch.
8.2.2.8.5 Muster der Schulungsbescheinigung für die Führer von Fahrzeugen zur Beförderung
gefährlicher Güter