Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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"Die tragbaren Feuerlöschgeräte müssen für die Verwendung auf einem Fahrzeug geeignet sein und die entsprechenden Anforderungen der Norm EN 3 Tragbare Feuerlöscher Teil 7 (EN 3-7:2004 + A1:2007 erfüllen."

8.1.5.2 Im ersten Satz streichen:

"für alle Gefahrzettel-Nummern".

8.1.5.3 Im letzten Spiegelstrich streichen:

"aus Kunststoff".

Die Fussnote 4 erhält folgenden Wortlaut:

"4 Nur für feste und flüssige Stoffe mit Gefahrzettel-Nummer 3, 4.1, 4.3, 8 oder 9 vorgeschrieben."

Kapitel 8.2

8.2.1.1 streichen:

"oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle".

8.2.1.2 Am Ende folgende beide Sätze hinzufügen:

"Die zuständige Behörde kann Basiskurse zulassen, die auf bestimmte gefährliche Güter oder auf eine oder mehrere bestimmte Klassen beschränkt sind. Diese beschränkten Basiskurse dürfen nicht für Führer von Fahrzeugen gemäss Unterabschnitt 8.2.1.4 vorgesehen werden."

8.2.1.3 Am Ende folgende beide Sätze hinzufügen:

"Die zuständige Behörde kann Aufbaukurse für die Beförderung in Tanks zulassen, die auf bestimmte gefährliche Güter oder auf eine oder mehrere bestimmte Klassen beschränkt sind. Diese beschränkten Aufbaukurse für die Beförderung in Tanks dürfen nicht für Führer von Fahrzeugen gemäss Unterabschnitt 8.2.1.4 vorgesehen werden."

8.2.1.5 erhält folgenden Wortlaut:

"8.2.1.5 (gestrichen)".

8.2.1.6 "Mehrzweckveranstaltung" ändern in:

"Mehrzweckkurs".

8.2.1.7 [Die Änderungen im englischen und französischen Text betreffen nicht die deutsche

Fassung.]

ENTWURF

8.2.1.8 erhält folgenden Wortlaut:

"8.2.1.8 Jede Bescheinigung über die Schulung nach den Vorschriften dieses Abschnitts, die

von der zuständigen Behörde einer Vertragspartei in Übereinstimmung mit Absatz 8.2.2.8.3 ausgestellt wurde, ist während ihrer Geltungsdauer von den zuständigen Behörden der anderen Vertragsparteien anzuerkennen."

8.2.1.9 erhält folgenden Wortlaut: