Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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"8.2.1.9 (gestrichen)".

8.2.2.3.1,

8.2.2.4.1 und

8.2.2.4.2 [Die Änderungen in der englischen und französischen Fassung betreffen nicht den

deutschen Text.]

8.2.2.3.2 [Die erste Änderung in der englischen und französischen Fassung betrifft nicht den

deutschen Text.]

In Absatz e) vor "usw." einfügen:

", schriftliche Weisungen".

In Absatz n) "Vorbeugung und Sicherheit" ändern in:

"Vorbeugung von Zwischenfällen, Sicherheit".

Am Ende von Absatz n) "." ändern in:

";".

Am Ende folgenden Text hinzufügen:

"o) Sensibilisierung für die Sicherung."

8.2.2.3.3,

8.2.2.3.4 und

8.2.2.3.5 [Die Änderungen in der englischen Fassung betreffen nicht den deutschen Text.]

8.2.2.4.1 "Mehrzweckveranstaltung" ändern in:

"Mehrzweckkurs".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

8.2.2.4.2 "Mehrzweckveranstaltung" ändern in:

"Mehrzweckkurs".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

8.2.2.4.4 "Unterrichtstag" ändern in:

"Kurstag".

8.2.2.5.2 ENTWURFerhält folgenden Wortlaut:

"8.2.2.5.2 (gestrichen)".

8.2.2.5.3 erhält folgenden Wortlaut:

"8.2.2.5.3 Die Dauer der Auffrischungsschulung, einschliesslich der praktischen Einzelübungen,

muss bei Mehrzweckkursen mindestens zwei Tage oder bei Einzelkursen mindestens die Hälfte der Dauer betragen, die den entsprechenden Erstschulungen des Basis-