Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten
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"8.2.1.9 (gestrichen)".
8.2.2.3.1,
8.2.2.4.1 und
8.2.2.4.2 [Die Änderungen in der englischen und französischen Fassung betreffen nicht den
deutschen Text.]
8.2.2.3.2 [Die erste Änderung in der englischen und französischen Fassung betrifft nicht den
deutschen Text.]
In Absatz e) vor "usw." einfügen:
", schriftliche Weisungen".
In Absatz n) "Vorbeugung und Sicherheit" ändern in:
"Vorbeugung von Zwischenfällen, Sicherheit".
Am Ende von Absatz n) "." ändern in:
";".
Am Ende folgenden Text hinzufügen:
"o) Sensibilisierung für die Sicherung."
8.2.2.3.3,
8.2.2.3.4 und
8.2.2.3.5 [Die Änderungen in der englischen Fassung betreffen nicht den deutschen Text.]
8.2.2.4.1 "Mehrzweckveranstaltung" ändern in:
"Mehrzweckkurs".
[betrifft nur die deutsche Fassung]
8.2.2.4.2 "Mehrzweckveranstaltung" ändern in:
"Mehrzweckkurs".
[betrifft nur die deutsche Fassung]
8.2.2.4.4 "Unterrichtstag" ändern in:
"Kurstag".
8.2.2.5.2 ENTWURFerhält folgenden Wortlaut:
"8.2.2.5.2 (gestrichen)".
8.2.2.5.3 erhält folgenden Wortlaut:
"8.2.2.5.3 Die Dauer der Auffrischungsschulung, einschliesslich der praktischen Einzelübungen,
muss bei Mehrzweckkursen mindestens zwei Tage oder bei Einzelkursen mindestens die Hälfte der Dauer betragen, die den entsprechenden Erstschulungen des Basis-