Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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Änderungen ADR 2011 Beilage 1

a) hat sich durch einen Vergleich der entsprechenden Informationen im Beförderungspapier mit den Informationen auf dem Versandstück, Container, Tank, ME-MU, MEGC oder Fahrzeug zu vergewissern, dass die richtigen Güter ausgeladen werden;

b) hat vor und während der Entladung zu prüfen, ob die Verpackungen, der Tank, das Fahrzeug oder der Container so stark beschädigt worden sind, dass eine Gefahr für den Entladevorgang entsteht. In diesem Fall hat er sich zu vergewissern, dass die Entladung erst durch geführt wird, wenn geeignete Massnahmen ergriffen wurden;

c) hat alle anwendbaren Vorschriften für die Entladung einzuhalten;

d) hat unmittelbar nach der Entladung des Tanks, Fahrzeugs oder Containers

(i) gefährliche Rückstände zu entfernen, die sich während des Entladevorgangs an der Aussenseite des Tanks, Fahrzeugs oder Containers angehaftet haben;

(ii) den Verschluss der Ventile und der Besichtigungsöffnungen sicherzustellen;

e) hat sicherzustellen, dass die vorgeschriebene Reinigung und Entgiftung von Fahrzeugen oder Containern vorgenommen wird, und

f) hat dafür zu sorgen, dass bei vollständig entladenen, gereinigten und entgifteten Containern keine Gefahrenkennzeichnungen gemäss Kapitel 5.3

mehr sichtbar sind.

1.4.3.7.2 Nimmt der Entlader die Dienste anderer Beteiligter (Reiniger, Entgiftungseinrichtung

usw.) in Anspruch, hat er geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit gewährleistet ist, dass den Vorschriften des ADR entsprochen worden ist."

Kapitel 1.6

1.6.1.1 "30. Juni 2009" ändern in:

"30. Juni 2011".

"31. Dezember 2008" ändern in:

"31. Dezember 2010".

1.6.1.2 erhält folgenden Wortlaut:

"1.6.1.2 (gestrichen)".

1.6.1.12 erhält folgenden Wortlaut:

"1.6.1.12 ENTWURF(gestrichen)".

1.6.1.13 erhält folgenden Wortlaut:

"1.6.1.13 (gestrichen)".

1.6.1.14 erhält folgenden Wortlaut: