AB-EBV_2012_Entwurf_Kommentar_Nr.12_zu_AB_34.3
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 23 Seiten
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rungsanlagen die AB 39.2, Ziffer 2, Bst. b, ergänzt sowie die AB 39.3a, Ziffer 11, umformuliert.
6.2 Nutzungskonzept (Ziffer 3.2 der AB 34.3)
Wegen der gemeinsamen Benutzung bestimmter Fläche, bzw. wegen der Gefährdung der Fussgänger durch die Züge, können die Bahnhöfe mit Zugang zum Perron über das Gleis nicht nach beliebiger Art verwendet und betrieben werden. Das Nutzungskonzept erläutert deswegen die möglichen Nutzungen eines bestimmten Bahnhofs und die massgebenden Hypothesen, die dazu geführt haben. Es nützt als Grundsatzdokument für die Lebensdauer der Anlage.
6.3 Fahrplan (Ziffer 3.3 der AB 34.3)
Je nach betrieblicher Planung des Bahnhofs werden nicht mehr alle Fahrplangestaltungen die notwendige Sicherheit gewährleisten, siehe auch Kap. 2 und Abb. 1 dazu. Dieser Satz verankert die Abhängigkeit des Fahrplans mit den genannten getroffenen Entscheidungen zu einem bestimmten Bahnhof mit Zugang zum Perron über das Gleis.
7. Zugang nicht räumlich vom Gleis getrennt (Ziffer 4 der AB 34.3)
Die Ziffer 4 ermöglicht im Sinne der Formulierung des Art. 34 Abs. 3 EBV („O wenn möglichO“) einen Zugang über das Gleis zu erstellen. Sie enthält die dafür notwendigen Voraussetzungen.
7.1 Sicherung nur mit bahnseitiger Regelung (Ziffer 4.1 der AB 34.3)
Die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften beinhalten in zwei Fällen Prozesse, die eine genügende Sicherheit für einen Zugang zum Perron über das Gleis anbieten. Die Voraussetzungen dafür sind hier verdeutlicht:
7.1.1 Zugang nur über Nebengleise (Ziffer 4.1.1 der AB 34.3)
Sicherheitsbetrachtungen
Bei solchen Anlagen ist die Sicherheit aus folgenden Gründen gewährleistet:
- In ein Nebengleis kann nicht signalmässig eingefahren werden.
- Bei signalmässiger Ausfahrt belegt der Zug das Nebengleis bereits und verlässt es dann mit Anfangsgeschwindigkeit (v = null). Somit wird der anwesende Reisende auf dem Perron durch die Abfahrt des Zuges im Bereich des Zugangs über das Gleis keiner Gefahr ausgesetzt. Der Lokführer hat bei Abfahrt Sicht auf den Zugang inkl. die Perronanlage und kann nötigenfalls mit sofortigem Handeln reagieren (z.B. Achtungssignal, Zug anhalten)2.
Mit den erwähnten Bedingungen gehört das Nebengleis für die Reisenden zum sicheren Bereich.
Aus diesem Grunde ist das Nebengleis wenn immer möglich in den Perron zu integrieren.
2Vgl. FDV R 300.13
Version Nr. 07 vom 07.04.2011 für die AB-EBV 2012 Seite 11 von 23