AB-EBV_2012_Entwurf_Kommentar_Nr.12_zu_AB_34.3

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 23 Seiten

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Perrons

Schmaler Zwischenperron:

Perron zwischen den Gleisen mit einer Breite von 1,76 m (Meterspur) bzw. 1,82 m (Normalspur) bis max. 2,00 m, welcher den Aufenthalt von Reisenden nicht zulässt (genügender sicherer Bereich nicht vorhanden), sondern nur das Aus- und Einsteigen von Reisenden ermöglicht.

Breiter Zwischenperron:

Perron zwischen den Gleisen mit einem genügenden sicheren Bereich, welcher das sichere Warten von Reisenden erlaubt.

Mittelperron:

Zur Vereinfachung der Begriffe, wird dieser Begriff in der AB 34.3 AB-EBV und im vorliegenden Kommentar nicht verwendet.

Hilfsperron:

Bisheriger Begriff für einen schmalen Zwischenperron, auch Hilfskante genannt. Ein Hilfsperron ist tief ausgebildet und ermöglicht keinen niveaufreien Zugang in die Fahrzeuge. Da alle Perrons behindertengerecht (um)zubauen sind, wird er deswegen zukünftig nicht mehr verwendet.

Prioritätenzuteilung / Zugang mit abwechselnder Prioritätenzuteilung: siehe Zugang

Strassenbahnbereich (Definition der FDV):

Die mit Signalen und/oder in der Streckentabelle bezeichneten Gleise im Strassenbereich. Gemeinsame Benützung der Verkehrsfläche von Bahn und Strasse.

Gemäss FDV, R 300.6, Ziffer 4.4, ist im Strassenbahnbereich mit Fahrt auf Sicht zu fahren, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch die Infrastrukturbetreiberin mit Rücksicht auf die Fahrzeuge und auf die örtlichen Verhältnisse festgelegt wird.

Zugang

Um unter den verschiedenen konzeptionellen Lösungen beim Zugang zum Perron über das Gleis – auch bei bestimmten Fällen ohne Verwirrungen mit dem Begriff nicht schienenfreier Zugang – unterscheiden zu können, werden die Zugänge wie folgt bezeichnet:

- Zugang räumlich vom Gleis getrennt,

dies bedeutet Unter- oder Überführung.

- Zugang nicht räumlich vom Gleis getrennt,

dies bedeutet Querung des Gleises auf der gleichen Ebene und enthält folgende Unterkategorien:

- Zugang zu den Perrons nur mit bahnseitiger Regelung,

dies bedeutet Prozesse der FDV bei welchen der Mensch Priorität hat.

- Zugang mit abwechselnder Prioritätenzuteilung,

dies bedeutet, dass entweder der Zug oder der Benutzer Priorität hat. Die Priorität ist aber nicht mit aktiven Massnahmen (z. B. Schrankenanlage) geregelt.

- Zugang zeitlich vom Gleis getrennt

dies bedeutet Querung des Gleises auf der gleichen Ebene, jedoch ist die Priorität zeitlich mit aktiven Massnahmen (z. B. Schrankenanlage) für den Zug bzw. den Benutzer fest gesetzt.

Version Nr. 07 vom 07.04.2011 für die AB-EBV 2012 Seite 6 von 23