AB-EBV_2012_Entwurf_Kommentar_Nr.12_zu_AB_34.3

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 23 Seiten

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Bau

Bahnbetrieb Reisende /

Fussgänger

Sicherungs-

anlagen Fahrplan

Abbildung 1: Abhängigkeit zwischen den Komponenten / Fachbereichen

Grundsätzlich ergeben sich aus der Anwendung der genannten Sicherheitsprinzipien folgende, grundsätzlich unterschiedliche Bauarten bei Zugängen zum Perron über das Gleis:

- Schmaler Zwischenperron (ohne Sicherheitslinie), der ausschliesslich dem Aus- und

Einsteigen dient.

- Breiter Zwischenperron (mit Sicherheitslinien), bei welchem der Aufenthalt im siche-

ren Bereich gewährleistet ist.

Diese Bauarten führen aus Sicht der Sicherheit zu ganz unterschiedlichen Abläufen bei den Reisenden sowie zu unterschiedlichen betrieblichen Vorgaben für die Züge und sind deswegen einzeln zu betrachten.

3. Philosophie und Struktur der AB 34.3

3.1 Philosophie der AB 34.3

Die AB 34.3 AB-EBV wurde zielgerichtet und nicht lösungsgerichtet formuliert. Ausführungen, in denen dennoch Lösungen aufgezeigt oder verboten werden, stützen sich auf praktische Erfahrungen, welche die Komplexität des Themas aufgezeigt haben und die notwendig sind, um eine angepasste minimale Sicherheit der Anlage gewährleisten zu können.

3.2 Struktur der AB 34.3

Das oberste Ziel der AB 34.3 AB-EBV entspricht jenem des Art. 34 Abs. 3 Eisenbahnverordnung (EBV), dass die Zugänge zu den Perrons wenn möglich kein Überschreiten der Gleise erfordern sollen. Gemäss den oben genannten Philosophien, wird dieses Ziel in der Ziffer 1 der AB erläutert.

Bei den Zugängen zu den Perrons über das Gleis schreibt die AB 34.3 die Sicherheitsbedingungen vor, welche für solche Zugänge notwendig sind.

Bedingt durch das Verhalten der Reisenden und die möglichen Probleme des Betriebs wurden die verschiedenen Zugangsarten nach ihrer Einfachheit geordnet. Um das Ziel der AB 34.3 zu erreichen, wurde diese Bestimmung wie folgt strukturiert:

Version Nr. 07 vom 07.04.2011 für die AB-EBV 2012 Seite 8 von 23