AB-EBV_2012_Entwurf_Kommentar_Nr.12_zu_AB_34.3
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 23 Seiten
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In besonderen Fällen, bei ungenügenden Platzverhältnissen, wurden Spiegel installiert; in solchen Fällen sind aber die Einflüsse bei kalter Witterung sowie die verschiedenen Anforderungen am Triebfahrzeugführer zu berücksichtigen.
Zur Bedingung e.:
„Keine Einrichtungen, wie Wartehäuschen, Bänke, Automaten, Billetentwerter, Fahrplan- und Infoanzeiger, Werbeelemente, usw. dürfen die Reisenden dazu einladen, auf dem Zwischenperron zu warten.“
Um die Gefahr eines verfrühten Wartens von Reisenden im Gefahrenbereich zu vermindern, ist unbedingt der einladende Charakter des schmalen Zwischenperrons zu minimieren.
Version Nr. 07 vom 07.04.2011 für die AB-EBV 2012 Seite 16 von 23