Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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Abbildung 3
Übersicht Steuerungsinstrumente
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird die Beschlüsse des Parlaments operativ umsetzen. Es wird sich dabei auf folgende Steuerungsinstrumente stützen:
Leistungsvereinbarungen (LV): Zur Umsetzung der vom Parlament für die nächsten vier Jahre festgelegten Ziele für das gesamte Schienennetz schliessen das Bundesamt für Verkehr und – im Falle der Privatbahnen – die mitbestellenden Kantone mit den Bahnunternehmen rund 40 Leistungsvereinbarungen ab. Die Leistungsvereinbarung mit der SBB wird nur zwischen dem BAV und der SBB abgeschlossen. In den Leistungsvereinbarungen wird für jedes Unternehmen festgelegt, welche Ziele im Betrieb und Substanzerhalt (Sicherheit, Leistungsfähigkeit des Netzes, Netznutzung, Produktivität und Zustand der Anlagen, etc.) in den nächsten vier Jahren konkret zu erreichen sind und welche Mittel dafür zur Verfügung stehen werden. Die Leistungsvereinbarungen enthalten eine Globalposition für die Finanzierung kleinerer Erweiterungen mit Kosten von unter 10 Millionen Franken pro Projekt. Weil das Parlament die Ziele für die nächsten vier Jahre bereits im Bundesbeschluss festgelegt und die erforderlichen Mittel mit einem vierjährigen Zahlungsrahmen zur Verfügung gestellt hat, werden die Leistungsvereinbarungen mit den Bahnunternehmen (Infrastrukturbestellungen) nicht mehr vom Parlament genehmigt.