Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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 Der BIF kann sich nicht verschulden. Zur Abdeckung von Liquiditätsschwankungen bildet er eine Reserve. Die Guthaben des Fonds werden nicht verzinst.

 Der BIF ist unbefristet und nicht an die Realisierung bestimmter Projekte gebunden.

Abbildung 2

Überblick Bahninfrastrukturfonds (BIF)

1.3.3 Langfristige Planbarkeit und Flexibilität für bedarfsgerechten Mitteleinsatz

Der BIF ermöglicht eine langfristige Planung der Mittel sowohl für Betrieb und Substanzerhalt wie für den Ausbau der Bahninfrastruktur. Der Einsatz der Mittel hat effizient, bedarfsgerecht und im Rahmen der finanzpolitischen Vorgaben zu erfolgen.

 Die Einnahmen des Fonds bestimmen sich durch die in der Verfassung festgelegte Speisung. Die Entwicklung der Einnahmen ist stark vom Konjunkturverlauf abhängig.

 Die Entnahmen aus dem Fonds für den Betrieb und den Substanzerhalt bewilligt das Parlament alle vier Jahre mit einem Zahlungsrahmen.

 Das Volumen der Erweiterungsinvestitionen ergibt sich aus den nach Anträgen des Bundesrates vom Parlament zu beschliessenden Verpflichtungskrediten für einzelne Projektgruppen.

 In der Regel dürfen die Ausgaben pro Jahr die Einnahmen nicht übersteigen.

 Zur Abdeckung von Liquiditätsschwankungen bildet der Fonds im ersten Rechnungsjahr eine angemessene Reserve. Diese Reserve darf dazu