Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 32Fedlex · Erläuternder Bericht
1.3.6 Heutige FinöV-Mittel fliessen künftig dauerhaft in den BIF
Um die langfristige Finanzierung der erwähnten Aufgaben sicherzustellen, müssen genügend Mittel in den BIF fliessen.
Die bereits heute für die jeweiligen Aufgaben verwendeten Mittel sollen in Zukunft dem neuen Fonds zugeführt werden.
a) Allgemeine Bundesmittel
Für die neu vom BIF übernommenen Aufgaben fliessen die bis anhin verwendeten ordentlichen Budgetmittel in den Fonds. Dies betrifft die bisherigen Beiträge für den Betrieb und Substanzerhalt sowie für kleinere Erweiterungsinvestitionen der Infrastruktur von SBB und Privatbahnen.
Bei einer realen Fortschreibung der 2014 gemäss Finanzplan 2012 – 2014 vom 18. August 2010 vorgesehenen Mittel würden damit rund 2.2 Milliarden Franken pro Jahr zur Verfügung stehen. Diese Mittel sollen entsprechend der Teuerung für Bahnbau- und Unterhaltskosten (Bahnteuerungsindex BTI) und einem Anteil des Wirtschaftswachstums indexiert werden. Die Einlagen in den BIF dürfen dabei nicht stärker ansteigen, als das vom Bundesrat für den Verkehrsbereich festgelegte Wachstum. Das Wachstum der Strassenausgaben darf durch das Wachstum der BIF-Einlagen nicht beeinträchtigt werden.
b) Zweckgebundene Einlagen in den FinöV-Fonds
Die bisherigen Bundesmittel, die heute in den FinöV-Fonds fliessen sollen künftig dem BIF zugeführt werden. Einlagen in den FinöV-Fonds sind zurzeit analog zum Fonds zeitlich befristet, bis die FinöV-Projekte realisiert und die Bevorschussung zurückbezahlt ist. Der Bundesrat schlägt mit der vorliegenden Vorlage vor, diese Einnahmen im bisherigen Ausmass in den BIF fliessen zu lassen. Aufgrund der unbefristeten Laufzeit des BIF sollen somit auch diese Quellen unbefristet in den Fonds fliessen:
höchstens zwei Drittel der LSVA Einnahmen, was über die nächsten 30 Jahren durchschnittlich rund 1.0 Milliarden Franken pro Jahr entspricht.
Ein Mehrwertsteuerpromille, womit Einnahmen von durchschnittlich rund 300 Millionen Franken pro Jahr in den Fonds fliessen.
9 Prozent – maximal aber 310 Millionen Franken pro Jahr – des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen und des Zuschlags auf dieser Verbrauchsteuer (Mineralölsteuermittel ohne Autobahnvignette gemäss Artikel 86 Absatz 1 und Absatz 4 BV). Dies entspricht dem durchschnittlichen Wert der Periode 2000 bis 2009 für die Deckung eines Viertels der NEAT-Kosten gemäss heutigem Art. 196 Ziff. 3 Abs. 3 der BV. Dieser Höchstbetrag wird indexiert.
Aus diesen drei Quellen werden Einnahmen von rund 1.6 Milliarden Franken pro Jahr (real zu Preisen 2010) zur Verfügung stehen. Die Einlagen aus der Mehrwertsteuer entwickeln sich in Abhängigkeit vom Wirtschaftswachstum. Die LSVA-Einnahmen sind von der Verkehrsleistung und den Emissionen der