Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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Umsetzungsvereinbarungen: Das BAV schliesst mit den Bahnunternehmen oder Erstellergesellschaften Umsetzungsvereinbarungen ab. Diese regeln die konkrete Verwendung der aus dem jeweiligen Verpflichtungskredit für die Erweiterungsinvestitionen verfügbaren Mittel. Die grösseren Vorhaben - mit einem Investitionsvolumen von mehr als 10 Millionen Franken - sind explizit aufgeführt. Eine Genehmigung dieser Umsetzungsvereinbarungen durch das Parlament ist – analog zu den Leistungsvereinbarungen – nicht erforderlich.
Fondsmanagement: Das BAV steuert in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) auf Basis des BIFG die jährlichen Ausgaben. Damit der Fonds funktionsfähig bleibt, muss er eine gewisse Reserve aufweisen. Die Geschwindigkeit des Bahnausbaus muss sich nach den verfügbaren Mitteln im Fonds richten. Das Fondsmanagement umfasst auch längerfristige Simulationen, welche aufzeigen, wie sich die Einnahmen und die Ausgaben (u.a. Bedarf für Substanzerhalt oder Erweiterungsinvestitionen) entwickeln.
Behördendelegation: Aufgrund der vorgesehenen Mitfinanzierung durch die Kantone rechtfertigt sich ein verstärkter Einbezug der kantonalen Behörden in die Planung und Realisierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur. In einer Behördendelegation werden die Kantone über die finanzielle Entwicklung des BIF und die Umsetzung der beschlossenen Projekte informiert und in die Planung der weiteren Umsetzungsschritte einbezogen.
1.3.4 Was kostet die Bahninfrastruktur in Zukunft?
Im Rahmen der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe FIBI wurden Schätzungen für den realen mittel- bis langfristigen Mittelbedarf (2010 – 2040) für Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur durchgeführt. Für die aus dem BIF zu finanzierenden Aufgaben, d.h. die Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten aus dem Betrieb und Unterhalt sowie dem Investitionsbedarf für den Substanzerhalt und den Ausbau, wird von folgendem durchschnittlichem, jährlichem Mittelbedarf (real zum Preisstand von 2010) ausgegangen:
Betrieb und Substanzerhalt SBB-Infrastruktur: Pro Jahr ist von einem Nettofinanzierungsbedarf (abzüglich der Trassenpreis- und sonstiger Erlöse) von rund 1.7 Milliarden Franken auszugehen. Diese Grösse ergibt sich aus den mit der LV Bund-SBB 2011-12 für Betrieb und Substanzerhaltung zur Verfügung stehenden Mitteln. Eingerechnet sind auch die zusätzlichen Mittel, die gemäss den Ergebnissen der Zweitmeinung zum Netzaudit der SBB erforderlich sind.
Betrieb und Substanzerhalt Privatbahnen: Umgerechnet auf den Preisstand 2010 ergibt sich ein real gleich bleibender Mittelbedarf beim Bund von durchschnittlich rund 700 Millionen Franken pro Jahr. Dazu kommt ein Mittelbedarf bei den Kantonen von rund 300 Millionen Franken pro Jahr für das von Bund und Kantonen gemäss Artikel 49 gemeinsam bestellte Leistungsangebot.
Folgekosten aus Erweiterungen: Aufgrund des Ausbaus der Bahninfrastruktur entstehen bis 2040 zusätzliche ungedeckte Kosten für