Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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Fahrzeuge abhängig. Der Reinertrag der Mineralölsteuer entwickelt sich gemäss Fahrleistung, der Entwicklung des Treibstoffverbrauchs und der Antriebsart. Da die Einlage in den Fonds in Prozenten des Reinertrags mit einer fixen Obergrenze definiert ist, bleibt die maximale Belastung für die Spezialfinanzierung Strassenverkehr konstant.

Aus den bisherigen – teilweise mit der vorliegenden Vorlage neu auf Dauer weitergeführten – Quellen stünden somit rund 3.8 Milliarden Franken pro Jahr (real zu Preisen 2010) zur Verfügung.

1.3.7 Finanzierungslücke – zusätzliche Mittel und Steuerungsmassnahmen nötig

Für Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur werden gemäss Kapitel 1.3.4 jährlich zwischen 4.5 und 5 Milliarden Franken benötigt. (real zu Preisen 2010).

Mit den bestehenden Einnahmequellen stehen jährlich durchschnittlich rund 3.8 Milliarden Franken (real, zu Preisen 2010) zur Verfügung (siehe Kapitel 1.3.6). Insgesamt besteht somit im Durchschnitt eine Finanzierungslücke von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr.

Damit die Finanzierungslücke geschlossen werden kann, sind zusätzliche zweckgebundene Mittel für den BIF notwendig (siehe Kapitel 1.3.8).

Darüber hinaus kann die Finanzierungslücke durch gezielte Steuerungsmassnahmen reduziert werden:

 Raschere Rückzahlung der Bevorschussung: Mit der zügigeren Rückzahlung reduzieren sich die jährlichen Bevorschussungszinsen. Dies entlastet den Fonds.

 Effizienzsteigerung: Durch gezielte Massnahmen (siehe Kapitel 1.3.5) sollten weitere Effizienzsteigerungen beim Betrieb und Substanzerhalt möglich sein. Dadurch können die Kosten und somit die Belastung für den Fonds reduziert werden.

 Langsamerer Ausbau: Der Ausbau muss sich nicht am technisch möglichen Maximum von 1.2 Milliarden Franken pro Jahr ausrichten. Da der BIF keine befristete Laufzeit hat, kann mit einem geringeren Investitionsvolumen pro Jahr über eine längere Dauer verteilt das gleiche Investitionsvolumen realisiert werden. Für die Jahre 2017 bis 2027 können mit 1.0 Milliarden Franken pro Jahr die laufenden FinöV-Projekte, der mit dieser Vorlage vorgeschlagene Ausbauschritt 2025 (siehe Kapitel 1.5.3.1 - 1.5.3.3) realisiert sowie ein zusätzlicher Ausbauschritt begonnen werden.

 Reduktion Mittel für die Lärmsanierung der Eisenbahnen: Das Parlament hat in der Beratung der Gesamtschau FinöV im Jahre 2008 am bestehenden Verpflichtungskredit für die Lärmsanierung im Umfang von 1.85 Milliarden Franken festgehalten. Der Bundesrat hat damals eine Reduktion um 500 Millionen Franken vorgeschlagen. Zurzeit arbeitet das UVEK an einer Vorlage über die Verwendung dieser Mittel. Mit einer Reduktion des Verpflichtungskredits um bis zu 300 Millionen Franken kann der BIF in den Jahren 2017 bis 2027 um durchschnittlich 30 Millionen Franken entlastet werden (siehe Kapitel 1.5.3.4).