Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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welche die geplanten Trassenpreiserhöhungen berücksichtigt, wird derzeit von VöV und SBB erarbeitet.

2. Mehreinnahmen aus der direkten Bundessteuer: Durch die Pauschalierung des Fahrkostenabzugs auf das Preisniveau eines öV-Verbundabonnements für eine bis zwei Zonen oder eines Streckenabonnements für rund 10 Kilometer erhöhen sich die Einnahmen der direkten Bundessteuer um rund 250 Millionen Franken. Diese Mehreinnahmen sollen dem Bahninfrastrukturfonds zugewiesen werden. Sie entsprechen bei heutigen Verhältnissen rund 4 Prozent der direkten Bundessteuer. Anstelle eines Betrages wird in der Verfassung festgeschrieben, dass 4 Prozent der Einnahmen der direkten Bundessteuer in den BIF fliessen sollen. Der BIF partizipiert dadurch auch an Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer, die nicht in der Pauschalierung des Pendlerabzugs begründet sind.

Die Pauschalierung des Fahrkostenabzugs betrifft alle Pendler, das heisst sowohl öV- als auch Autopendler. Dadurch ergibt sich eine steuerliche Gleichbehandlung unabhängig von der Verkehrsmittelwahl. Die Arbeitnehmenden profitieren besonders stark von der insbesondere aufgrund der grossen Nachfrage in den Spitzenzeiten verbesserten Bahninfrastruktur und leisten so einen Beitrag an deren Finanzierung. Steuerlich begünstigt wird das Pendeln weiterhin auf kurzen Distanzen im ganzen Land. Die Pauschalierung des Fahrkostenabzugs trägt auch der Tatsache Rechnung, dass Personen, welche die Pendlerdistanzen kurz gehalten haben (u.a. Fussgänger, Velofahrer), bisher steuerlich benachteiligt wurden.

Eine Analyse der Pendlerströme zeigt, dass die durchschnittliche Pendlerdistanz unter 15 Kilometern liegt. Mit einer Pauschalierung des Fahrkostenabzugs kann ein Grossteil der Steuerpflichtigen die durch das Pendeln anfallenden Kosten weiterhin vollständig in Abzug bringen.

Heute sind die Steuerabzüge der Pendlerinnen und Pendler, die mit dem Auto unterwegs sind, bedeutend höher als diejenigen der öV-Nutzer. Insofern hätte auch die Pauschalierung des Fahrkostenabzugs für öV-Pendler geringere Auswirkungen als für Pendler mit dem Auto.

Bei tiefen Einkommen hätte die Pauschalierung praktisch keine höheren Steuern zu Folge. Bei mittleren Einkommen hätten öV-Pendler je nach Distanz eine steuerliche Mehrbelastung zwischen 60 und 140 Franken zu tragen. Bei Benutzung eines Privatautos kann die Mehrbelastung für Steuerpflichtige mit mittlerem Einkommen zwischen 400 und 1200 Franken pro Jahr betragen. Bei hohen Einkommen sind die absoluten Auswirkungen grösser. Tiefe Einkommen werden nicht stärker belastet, da diese sowieso keine direkte Bundessteuer bezahlen. Prozentual werden dagegen mittlere Einkommen am stärksten belastet.

Der Bundesrat schlägt eine Pauschalierung des Fahrkostenabzugs einzig für die direkte Bundessteuer und für die unselbständig Erwerbenden vor. Die kantonalen Regelungen betreffend Fahrkostenabzug bei der Einkommenssteuer werden durch diese Vorlage nicht geändert, doch soll es den Kantonen ermöglicht werden, für ihre Einkommenssteuer ebenfalls einen pauschalen Fahrkostenabzug vorzusehen.