Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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Mit diesen Steuerungsmassnahmen reduziert sich die Finanzierungslücke auf 800 bis 900 Millionen Franken pro Jahr (real zu Preisen 2010).

1.3.8 Zusätzliche Mittel für den BIF

Bei der Beschaffung dieser Mittel sollen die folgenden Kriterien angewendet werden:

1. Wenig neue Quellen: Die Finanzierungslücke soll aus möglichst ergiebigen Quellen gedeckt werden, damit die Zahl neuer Quellen beschränkt bleibt. Andernfalls wird der Fonds unübersichtlich und schwer steuerbar.

2. Beteiligung von Nutzern und Nutzniessern: Die Finanzierungslücke soll in erster Linie durch die direkten Nutzer der Bahninfrastruktur und die Nutzniesser derselben geschlossen werden. Zu den Nutzniessern gehören die Kantone und die Wirtschaft, deren Standortgunst und Wettbewerbsfähigkeit dank einer gut ausgebauten Bahninfrastruktur steigen.

Aufgrund dieser Kriterien schlägt der Bundesrat die folgenden drei zusätzlichen Instrumente zur Deckung der Finanzierungslücke vor:

1. 300 Millionen Franken pro Jahr aus der Stärkung der Nutzerfinanzierung über eine zweistufige Erhöhung der Trassenpreise, welche via Tarifanpassungen von den öV-Kunden getragen wird.

Die zusätzlichen Erlöse der Infrastrukturbetreiber reduzieren den Abgeltungsmehrbedarf für die Infrastrukturbestellung durch den Bund (und der Kantone bei der Privatbahninfrastruktur). Obwohl sie im Finanzierungskonzept als Finanzierungsquelle dargestellt sind, fliessen die zusätzlichen Trassenpreiseinnahmen nicht in den BIF. Sie reduzieren jedoch den in Kapitel 1.3.4 aufgelisteten Mittelbedarf entsprechend. Statt 2.4 Milliarden Franken reduziert sich dieser auf 2.1 Milliarden Franken.

In einem ersten Schritt soll eine Erhöhung des Trassenpreises ab 2013 zu rund 200 Millionen Franken höheren Einnahmen bei den Infrastrukturbetreiberinnen führen. Der entsprechende Vorschlag ist Gegenstand einer Anhörung im Frühjahr/Sommer 2011. Der Güterverkehr wird schätzungsweise knapp 10 Prozent der 200 Millionen Franken tragen, die sich aus der Erhöhung der Normgrenzkosten in Verbindung mit der Änderung des Trassenpreissystems ergeben. Der Rest wird dem Personenverkehr belastet, der Grossteil davon dem Fernverkehr.

Diese Trassenpreiserhöhung wird vom Bundesrat nach den Sommerferien in Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse zu FABI im Rahmen einer Anpassung der Netzzugangsverordnung vorgenommen. Sie ist somit nicht Bestandteil der vorliegenden Vorlage. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Revision des Trassenpreissystems. Die Systemänderung zielt mittels Differenzierungen auf eine verursachergerechtere Kostenverteilung auf die einzelnen Züge ab. Im Ergebnis des Netzaudits der SBB wurden die für den Trassenpreis massgeblichen Normgrenzkosten überprüft. Sie sollen nun entsprechend angepasst werden. Die Erhöhung des Preisniveaus