Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht
3. 300 Millionen Franken pro Jahr aus einem Beitrag der Kantone. Die Kantone profitieren von einer guten, überregionalen Anbindung mit öffentlichem Verkehr. Sie stärkt ihre Standortgunst. Das nationale Verkehrsangebot verknüpft die regionalen Angebote. Im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP, vgl. Kapitel 1.5.2) wird zudem beantragt, den Fern- und Agglomerationsverkehr auszubauen.
Die von den Kantonen teilweise favorisierte Finanzierung über direkte Projektbeiträge hätte den Nachteil, dass damit ein schweizweit koordinierter Ausbau des Schienennetzes stark erschwert würde. Der Ausbau des Angebotes würde dadurch massgeblich durch die Finanzkraft eines Kantons mit beeinflusst.
Es stellt sich die Frage, ob ein solcher Kantonsbeitrag nachträglich mit der Globalbilanz der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verknüpft werden könnte. Wird die NFA eng ausgelegt, ist dies zu verneinen: Die NFA ist ein abgeschlossenes, fein austariertes Projekt. Es ist deshalb weder möglich noch sinnvoll, nachträglich neue Elemente mit einzubeziehen. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass aufgrund der Weiterentwicklung und Dynamik in den Aufgabengebieten nachträglich keine NFA-Globalbilanz erstellt werden kann. Allerdings wurden diese NFA-Prinzipien bereits ursprünglich in einzelnen Gebieten nicht oder nicht vollständig angewandt und andernorts bereits wieder durchbrochen, beispielsweise beim Netzbeschluss. Zudem wurde die Eisenbahn-Infrastrukturfinanzierung in Erwartung einer Neuregelung der Aufgabenteilung im Rahmen der Bahnreform 2 aus den NFA-Diskussionen weitgehend ausgeklammert. Im Rahmen der NFA wurde lediglich der indirekte Finanzausgleich beseitigt.
Die Höhe des Beitrages der Kantone ist im BIFG geregelt. Da der BIF unbefristet konzipiert ist, muss der Kantonsbeitrag entsprechend dem Beitrag aus den ordentlichen Bundesmitteln indexiert werden.
Die Belastung der Kantone mit den vom Bund berechneten Anteilen kann über die bestehenden Kontokorrente bei der Nationalbank administrativ einfach abgewickelt werden. Aus der Abwicklung selbst werden keine nennenswerten Kosten entstehen.
Schlüssel für Kantonsbeteiligungen
Der Kantonsbeitrag soll sich nicht nach dem Standort der Infrastrukturprojekte ausrichten, sondern nach dem Ausmass des Nutzens für die einzelnen Kantone. Dazu ist ein geeigneter Verteilschlüssel zu bestimmen, der die Nutzen der Kantone möglichst genau abbildet.
Dieser Nutzen wird in erster Linie dann erzielt, wenn ein verbessertes Angebot im Personenverkehr möglich wird. Dabei ist der Fokus primär auf das Fernverkehrsangebot zu richten, da dieses im Gegensatz zum Regionalverkehr ohne Mitbestellung und Abgeltung der Kantone erbracht wird. Es sind verschiedene alternative Verteilschlüssel vorstellbar, die