Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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beispielsweise Olten im Kanton Solothurn oder Arth-Goldau im Kanton Schwyz.
Arbeitsplätze
Die Anzahl Arbeitsplätze ist eng mit der Anzahl Einwohner verbunden. Wo Menschen über die Kantonsgrenzen hinaus pendeln, ist der Nutzen zwischen den betroffenen Kantonen gewissermassen geteilt. Will man beim Arbeitsort ansetzen, könnte von den Kantonen oder Gemeinden ein „Versement Transport“ nach französischem Vorbild direkt von den (grösseren) Arbeitgebern erhoben werden. Allerdings generieren nicht alle Arbeitsplätze Verkehr und nur ein Teil der Arbeitsplätze profitiert von der verbesserten Verkehrsgunst.
Beiträge nach Betroffenheit an Projekten (projektspezifische Beiträge)
Bei diesem Ansatz würden sich die Kantonsbeiträge auf grössere Projekte beziehen, die für den Agglomerations- oder Regionalverkehr einen grossen Nutzen bringen. In den letzten Jahren haben verschiedene Kantone durch hohe Beiträge den Ausbau des Schienennetzes unterstützt (u.a. Durchmesserlinie Zürich, CEVA Genf, Stadtbahn Zug). Der Vorteil direkter Kantonsbeiträge wäre, dass durch den unmittelbaren Nutzen, welcher eine Region nachweisen kann, die Beiträge politisch einfacher zu realisieren wären und die Kantone verstärkt in der Projektentwicklung mitwirken könnten. Die Umsetzung, soweit sie über freiwillige Beiträge hinausgeht, würde jedoch Probleme schaffen. Festgelegt werden müsste, für welche Projekte nach welchen Kriterien ein Kantonsbeitrag erhoben würde. Problematisch an diesem Ansatz ist ferner, dass das Bahnsystem schweizweit einheitlich und abgestimmt entwickelt (Planungshoheit des Bundes) und finanzschwache Kantone nicht benachteiligt werden sollten. Weitere Schwierigkeiten bietet die Bemessung des Investitionsvolumens und des Nutzens der einzelnen Kantone.